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Krankentagegeld – hier finden Sie eine gute Krankentagegeldversicherung!

Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit ist auf den ersten Blick kein großes Problem. Häufig denkt man an eine Erkältung oder Infektion – die meist nach wenigen Tagen wieder ausgestanden sind und selten mehr als zwei Wochen andauern. Ums Geld müssen Sie sich in dieser Zeit keine Sorgen machen – schließlich zahlt der Arbeitgeber Lohn und Gehalt selbst bei Arbeitsunfähigkeit über mehrere Wochen weiter. Was passiert aber, wenn die Heilung länger dauert und auch nach Monaten nicht abgeschlossen ist?

Und wie geht es für Selbständige weiter, die sich nicht so einfach auf der Lohnfortzahlung ausruhen können? Gerade im Fall einer für längere Zeit andauernden Arbeitsunfähigkeit wachsen die finanziellen Risiken. Fällt das Einkommen weg, müssen Ihre finanziellen Reserven herhalten. Und sind diese aufgebraucht, bleibt nur der Weg zu sozialen Leistungen wie Harzt IV oder ALG I. Sie hätten aber vorbeugen können – durch die richtige Vorsorge. Wir möchten Ihnen nun zeigen, wie Sie eine passende Police für Krankentagegeld finden können.

Krankentagegeld – sichern Sie Ihr Einkommen ab

Eine Möglichkeit, wie Sie für den Krankheitsfall finanziell vorsorgen können, ist das Sparen. Je höher Ihr Einkommen, umso mehr Geld können Sie in den Sparstrumpf stecken. Mit einer Krankentagegeldversicherung beschreiten Sie einen anderen Weg, der weitaus komfortabler sein kann. Hintergrund: Das Krankentagegeld ist eine Ersatzleistung für den Verdienst, die Ihnen von privaten Versicherungen nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags im Fall einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird.

Obwohl auf den ersten Blick ein recht simples Prinzip, sieht die Praxis natürlich etwas komplexer aus. Warum? Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Sicherung des Einkommens bei Krankheit in Deutschland die gesetzliche Versicherung und die private Vorsorge.

Angestellte fallen hier unter die Regelungen des SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch). Hierin sind in § 44 ff. SGB V genaue Festlegungen zum Anspruch und zur Höhe des Krankengelds getroffen. So haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld bei:

  • der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
  • bei stationären Aufenthalten
  • und bei Aufenthalten in Einrichtungen für die Vorsorge oder Rehabilitation.

Gezahlt wird das Krankengeld über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (für ein und dieselbe Krankheit). Da die Zeiten der Lohnfortzahlung angerechnet werden, beläuft sich die Frist in der Regel aber nur auf 72 Monate.
Das Krankentagegeld als private Versicherung verfolgt zwar eine ähnliche Richtung beim Ausgleich eines Verdienstausfalls. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen deutlich. Der Versicherungsfall tritt für die Versicherung ein, wenn:

  • Sie sich einer Behandlung unterziehen und
  • aufgrund dieser eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
  • Der Anspruch gilt dabei ohne Rücksicht auf die Ursache der Krankheit. Damit dehnt die Krankentagegeldversicherung Ihren Anspruch im Vergleich zum Krankengeld der Krankenkasse deutlich aus (bei Letzterer gelten diverse Einschränkungen).

Und noch etwas unterscheidet beide Ersatzleistungen. Die Auszahlung des Krankengelds wird bei längeren Krankheiten zeitlich beschränkt. Beim Krankentagegeld findet keine pauschale Einschränkung der Dauer der Leistung statt. Als Versicherter haben Sie Anspruch auf das Tagegeld bis zum Ende der Krankheit.

Krankentagegeld berechnen – wie funktioniert das?

In der GKV spielt für die Berechnung des Krankengelds Ihr Einkommen eine wichtige Rolle. Da es sich beim Krankentagegeld um eine private Versicherungsleistung handelt, greift diese Berechnung nicht. Tagegelder können – zumindest auf den ersten Blick – in beliebiger Höhe versichert werden. Da beide Leistungen sich in der Praxis dennoch beeinflussen, sollten sie gemeinsam betrachtet werden.

Beim Krankengeld der Krankenkasse wird nicht einfach nur das erzielte Gehalt als Grundlage genutzt. Das Krankengeld beträgt

  • 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts,
  • aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Diese Vorschrift zur Berechnung nach § 47 SGB V bringt Ihnen bei langwieriger Krankheit eine deutliche Versorgungslücke. Diese kann schlimme Folgen haben, etwa in einer Familie mit nur einem Einkommen.

Beispiel: Das regelmäßige Arbeitsentgelt liegt bei 2.100 Euro. Im Krankheitsfall erhalten Sie über sechs Wochen Ihre Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein – und würde laut der 70-Prozent-Regel 1.470 Euro auszahlen. Problematisch wird die Berechnung in Bezug auf die 90-Prozent-Klausel, da Ihr Nettoeinkommen bei nur 1.430 Euro liegt. Sie erhalten eine Zahlung von 1.287 Euro – und müssen damit eine empfindliche Lücke von mehr als 140 Euro verkraften.

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Aus der Leistung werden Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet. Es kommt also zu einem sehr deutlichen Einschnitt. Berücksichtigen Sie für unser Beispiel der Berechnung alle Faktoren, ergibt sich ein Betrag zur Auszahlung von nur noch rund 1.133 Euro, da vom täglichen Brutto-Krankengeld in Höhe von 42,90 Euro noch:

  • 4,05 Euro für die Rentenversicherung
  • 0,64 Euro für die Arbeitslosenversicherung
  • und 0,44 Euro für die Pflegeversicherung

abgezogen werden. Ihr Krankengeldbezug liegt damit bei nur noch etwa 79 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Sparbeträge, Zahlungen für Kredite und laufende Kosten – sprich der gesamte finanzielle Alltag – können durch diesen Einschnitt ins Wanken geraten. Was haben die Berechnung des Krankengeldes und das Krankentagegeld aber miteinander zu tun?

Die Versicherung für Tagegeld bietet Ihnen einerseits die Möglichkeit, den finanziellen Ausfall zu kompensieren. Auf der anderen Seite gibt die Ersatzleistung Krankengeld die maximale Höhe des Tagegelds vor. Grund ist die Tatsache, dass die meisten Verträge eine Deckelung des Krankentagegelds in Höhe des bisherigen Einkommens beinhalten.

Krankengeld oder ähnliche Leistungen werden dann auf das Tagegeld angerechnet. Wo genau die Grenze gezogen wird, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Am Markt sind Tarife anzutreffen, die bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens absichern. In einigen Fällen liegt die Obergrenze aber auch darunter.

Welche Krankentagegeld Höhe ist sinnvoll?

Die Höhe Ihres maximalen Anspruchs auf Krankentagegeld ist durch die Versicherungsbedingungen und Ihr Einkommen vorgegeben. Es stellt sich dennoch die Frage, inwieweit Sie diesen Spielraum nutzen sollten. Generell ist die Frage, wie hoch das Tagegeld ausfallen muss, nur individuell zu beantworten. Grundsätzlich sollte die Leistung so bemessen werden, dass sich die eigenen Kosten decken lassen.

Krankentagegeld für Angestellte

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer gibt Ihnen die Leistung der Krankenkasse in gewisser Weise die Höhe des Tagegelds vor. Sie sollten nämlich durch eine Kombination aus dem Krankentagegeld und dem gesetzlichen Krankengeld die finanzielle Lücke schließen. Hintergrund: Allgemein sehen die Versicherungsbedingungen beim Krankentagegeld eine Aufrechnung aller Ersatzleistungen bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens vor.

Beispiel: Sie verdienen 2.550 Euro brutto. Nach allen Abzügen zahlt Ihr Arbeitgeber ein Netto von rund 1.670 Euro aus – die maximale Leistungsgrenze für die Versicherung. Um zu bestimmen, welches Tagegeld Sie überhaupt absichern können, muss zuerst das Krankengeld bestimmt werden.

  • Monatsbrutto:​ 85 Euro pro Tag
  • Monatsnetto:​ 55,67 Euro pro Tag
  • 70 Prozent Monatsbrutto:​ 59,50 Euro pro Tag
  • 90 Prozent Monatsnetto: ​50,10 Euro pro Tag
  • kumulierte Abzüge:​ 5,99 Euro pro Tag
  • ausgezahltes Krankengeld:​ 44,11 Euro pro Tag

Unterm Strich würden Sie 1.323,30 Euro erhalten und müssen eine Lücke von 347 Euro schließen. Eine Summe, die einem Krankentagegeld von 11,57 Euro täglich entspricht. Beziehen Sie in Ihre Berechnung in jedem Fall einen Aspekt mit ein – die Höhe Ihrer Ausgaben. Die Zahlungen der Versicherung müssen diese in jedem Fall decken – zuzüglich einer kleinen Reserve. Auf der anderen Seite führt ein besonders hohes Tagegeld zu hohen Beiträgen.

Die richtige Höhe des Krankentagegelds für Selbständige

Erzielen Sie als Selbständiger Ihr Einkommen, ist die Höhe des Tagegelds von ähnlichen Faktoren wie beim Angestellten abhängig. Es muss möglich sein, die alltägliche Lebenshaltung aus der Leistung der Versicherung zu bestreiten. Was sich allerdings oft deutlich unterscheidet, sind zwei Aspekte. Einerseits kommen Sie nicht in den Genuss der Lohnfortzahlung. Auf der anderen Seite besteht häufig kein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld (außer nach § 44 Abs. 2 Nr. 2; dann gilt eine Betrachtung ähnlich eines Arbeitnehmers).

Die Folge: Ihr Krankentagegeld muss die gesamte Lebenshaltung abdecken können. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer (Beiträge zur Krankenkasse entfallen) müssen Sie alle Zahlungen für Vorsorge und Versicherung weiterhin stemmen. Dies gilt für Ihre PKV genauso wie für eine BU-Absicherung oder die Haftpflicht und Hausratpolice.

Auf welches Problem können Selbständige bei ihrer Bewertung der richtigen Höhe des Krankentagegelds stoßen? Viele Gesellschaften machen bei der Obergrenze den Gewinn nach Steuern zum Maßstab. Der Zeitraum der Betrachtung erstreckt sich hierbei auf die letzten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit. Einbußen beim Umsatz – etwa durch die sich ankündigende Erkrankung – haben damit schnell erhebliche Auswirkungen.
Und auch betrieblich veranlasste Ausgaben (Arbeitszimmer, Kosten für den Wagen) werden zu einer Belastung. Es macht daher Sinn, als Selbständiger nach einer Balance zwischen den Kosten der Lebenshaltung, der Höhe des Tagegelds und den Beiträgen für die Versicherung zu suchen. In der Praxis kann es sich zur Deckung der Betriebskosten rechnen, auch bei niedrigeren Kosten der Lebenshaltung ein höheres Tagegeld abzusichern.

Beispiel: Sie erzielten im letzten Jahr einen Gewinn nach Steuern von 34.690 Euro. Umgerechnet auf 365 Kalendertage ergibt sich ein Wert von rund 95 Euro, den Sie maximal als Krankentagegeld versichern können. Ihre laufenden Kosten für die Lebenshaltung liegen aber nur bei 49,50 Euro. Allerdings schlagen Ihre Betriebskosten als Einzelunternehmer mit 16,40 Euro zu Buche. Hier kann sich ein höheres Tagegeld rechnen, um finanzielle Probleme zu vermeiden.

Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen – ist das möglich?

Obwohl auf den ersten Blick völlig unabhängig, gehört die Krankentagegeldversicherung in die Sparte privater Tarife für Krankheitskosten. Ein Umstand, den viele Versicherte erst beim genauen Blick in die Bedingungen der jeweiligen Versicherung wahrnehmen. Und eine Tatsache, die auch für Sie Folgen hat. Ob eine Versicherung Leistungen aus ihren Tarifen für Krankentagegeld auszahlen muss, hängt dabei von biometrischen Risiken ab. Diese spielen für die Wahrscheinlichkeit und die Häufigkeit eines Schadens eine wichtige Rolle. Was bedeutet diese Aussage konkret? Haben die Ärzte bei Ihnen eine chronische Erkrankung festgestellt, ist im Vergleich zum gesunden Versicherten öfter mit Phasen der Krankheit zu rechnen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Versicherung in Anspruch nehmen, ist höher. Dies führt häufig auch zu höheren Kosten für die Versicherung. Im Gegenzug schmilzt deren Gewinn aus Ihrem Tarif ab. Eine Tatsache, die jede Gesellschaft gern vermeiden wird. Schließlich handelt es sich bei privaten Versicherern um Unternehmen mit der Absicht, Profite zu erzielen. In solchen Fällen wird also entweder ein Zuschlag erhoben oder die Antragsannahme gänzlich verweigert. Es kann auch dazu kommen, dass für bekannte Krankheiten Ausschlüsse der Leistungen vorgegeben werden.

Aus Sicht der Versicherer sind Gesundheitsfragen also ein wichtiger Bestandteil des Antragsformulars. Chronisch erkrankte Versicherte haben dagegen ein gewisses Interesse, Gesundheitsfragen zu umgehen. Leider sind Policen ohne Gesundheitsfragen heute schwer zu finden.
Es gibt nur wenige Gesellschaften, die mit entsprechenden Tarifen arbeiten. Auch aus Sicht des Versicherten ist eine Police für Tagegeld ohne Gesundheitsfragen eine heikle Sache. Einerseits können Sie mit deren Hilfe zwar Vorsorge betreiben. Durch die Ausschlussklauseln und die häufig niedrigen Grenzen der Leistung besteht jedoch die Gefahr, dass dieser Schutz nicht weit genug reicht. Sie interessieren sich für eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen? Wir stehen Ihnen per Chat, Telefon oder Email jederzeit gern zur Verfügung!

Krankentagegeld für Selbständige – Besonderheiten im Überblick

Private Policen zur Absicherung von Krankentagegeld sind vor allem für Selbständige von Bedeutung. Dieser Grundsatz erschließt sich mitunter erst auf den zweiten Blick. Anders als Angestellte müssen Selbständige ab dem ersten Krankheitstag die Lebenshaltung aus Eigenmitteln bestreiten. Als weitere Hürde kommt hinzu, dass selbst eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kein Garant für finanzielle Sicherheit ist.

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Löchriger Schutz bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft

Grundsätzlich gelten Selbständige nach dem SGB V als versicherungsfrei. Sie können sich also für die PKV oder eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. In der GKV sind Sie anschließend freiwilliges Mitglied. Haben Sie sich beim Eintritt in die GKV für den ermäßigten Beitragssatz entschieden, ist ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht mitversichert.

Die Folge: Entweder setzen Sie auf Ihre Rücklagen, oder müssen mit einem separaten Tarif für Tagegeld vorsorgen. Diese besondere Konstellation beim Tagegeld für Selbständige ist unbedingt zu berücksichtigen. Und selbst wenn sich Selbständige für den höheren GKV Beitrag und den Schutz durch Krankengeld entscheiden, ist dies kein Freibrief. Für die Kassen ist bei der Zahlung des Krankengelds nicht Ihr tatsächliches Einkommen entscheidend. Erzielen Sie durch die selbständige Tätigkeit Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze (liegt 2014 bei 4.050 Euro), wird ein höherer Betrag nicht berücksichtigt.

Beispiel: Angenommen, Ihr Einkommen liegt bei 76.590 Euro im Jahr. Sie verdienen damit 6.382,50 Euro im Monat. Werden die Regelungen zu Berechnung von Krankengeld zugrunde gelegt, ergibt sich eine fiktive Höhe von rund 149 Euro täglich. Da Ihre Kasse sich aber an der Bemessungsgrenze für Beiträge orientiert, erhalten Sie maximal 94,50 Euro. Beim Thema Krankentagegeld für Selbständige fällt das Fazit eindeutig aus: Oft ist die Absicherung alles andere als ausreichend. Und selbst der gesetzliche Schutz als freiwilliges Mitglied einer Kasse ist löchrig. Durch die Krankentagegeldpolice lässt sich diese Lücke schließen.

Seien Sie sich als Selbständiger in jedem Fall der Besonderheiten beim Krankentagegeld bewusst, da:

  • bei Mitgliedschaft in der PKV das Tagegeld nicht zwingend mitversichert wird
  • und in der GKV eine erhebliche Deckungslücke bestehen kann.

Hinzukommen weitere Probleme. Selbständige in der GKV erhalten maximal Krankengeld in Höhe der tatsächlichen Einkünfte. Ging der Krankheit eine umsatzschwache Phase voraus, hat dies umgehend Auswirkungen. Das Problem: Für Selbständige wird ein Mindestbetrag in der Beitragsbemessung angenommen, der bei 2.073,75 Euro liegt. Ihnen würde damit ein Krankengeld von rund 48,40 Euro täglich ab dem 43. Tag zustehen. Haben Sie aber nur 1.600 Euro Einnahmen monatlich erzielt, sinkt die Leistung entsprechend. Sind Einnahmen komplett ausgefallen, ist der Anspruch auf Krankengeld gleich null.

Krankentagegeld für Selbständige – die Besonderheiten auf einen Blick:

  • keine allgemeine Absicherung durch Lohnfortzahlung
  • keine automatische Ersatzleistung in GKV und PKV
  • Lücke bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
  • finanzielle Unsicherheit durch Berechnung des Krankengelds an den aktuellen Einnahmen

Ist Krankentagegeld steuerfrei oder steuerpflichtig?

Als Beschäftigter oder Selbständiger müssen Sie in Deutschland auf Ihre Einkünfte Steuern zahlen. Wie sieht die Situation aber aus, wenn es sich um Ersatzleistungen handelt? Hinsichtlich des Krankentagegelds kann hier Entwarnung gegeben werden. Wie das von einer Krankenkasse gezahlte Krankengeld bleibt das Tagegeld steuerfrei.

Sie können die Auszahlungen Ihrer Versicherung also erhalten, ohne direkte Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Krankengeld unterliegt aber nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet für Sie, dass zwar keine Steuern zu entrichten sind, der Bezug der Leistungen aber zu einem höheren Steuersatz führt. Als Betroffener macht es daher Sinn, eine Reserve für das Finanzamt in der Hinterhand zu behalten.

Beim Krankentagegeld droht diese Gefahr nicht, die Leistungen des Versicherers führen zu keiner höheren Steuerlast. Auch wenn das Tagegeld steuerfrei ist, müssen Sie sich über einen Fakt im Klaren sein. Beim Abschluss eines Tarifs für Krankentagegeld gelten die Versicherungsbedingungen. Es kann kein Betrag über Ihrem tatsächlichen Einkommen versichert werden. Dies verstieße gegen das Verbot der Bereicherung!

Wichtige Regeln zu Versteuerung:

  • Tagegeld ist nicht steuerpflichtig
  • Krankengeld unterliegt dem Vorbehalt der Progression, ist aber auch steuerfrei

Krankentagegeld Vergleich – was macht eine gute Police aus?

Ohne finanzielle Absicherung wird eine längere Krankheit schnell zum Problem. Gerade Selbständige sollten die Versicherung für Tagegeld deshalb im Auge behalten. Aber auch Angestellte können sich nur bedingt auf dem Krankengeld ihrer Krankenkasse ausruhen. Im Krankentagegeld Vergleich stellt sich zwangsläufig die Frage, was eine gute Versicherung ausmacht. Ihre Entscheidung nur aufgrund des Beitrags zu fällen, führt schnell in eine Sackgasse.

Es muss für eine adäquate Vorsorge immer darum gehen, die richtige Balance aus Leistung und Preis zu finden. Eine gute Versicherung beim Tagegeld sollte beispielsweise eine Erhöhung der Leistung erlauben – auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies kann für Sie als Selbständiger wichtig werden. Gerade Gründer müssen mitunter Einschränkungen beim Abschluss der Verträge hinnehmen – in Form niedriger Summen für das tägliche Krankentagegeld. Ist die Bedingung für dessen Anhebung jedes Mal das Ergebnis einer Gesundheitsprüfung, kann der Vertrag in die Sackgasse führen. Gleiches gilt für eine Anhebung aufgrund des gestiegenen Einkommens. Sie interessieren sich für eine gute Police? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!

Wartezeiten beim Krankengeld abkürzen

Ein weiterer Fakt betrifft das Thema Wartezeiten. Als Versicherter werden Sie immer wieder darauf stoßen. Ihnen können im Krankentagegeld Vergleich durchaus Tarife mit einer Wartezeit von 3 Monaten begegnen, in denen kein Anspruch auf das Tagegeld besteht. Ein Umstand, der im Ernstfall mehr als ärgerlich sein kann. Eine gute Police verzichtet auf die Karenzzeit oder fasst diese sehr kurz. Und für eine Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls fällt die Wartezeit in guten Tarifen ganz weg.

Tipp: In guten Policen sind die Wartezeiten nicht in Stein gemeißelt. Die Anbieter verzichten auf die Karenzzeiten, sofern sich Antragsteller einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Darüber hinaus können Versicherungszeiten aus einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung auf die Wartezeit angerechnet werden.

Flexibel planbar und einfache Gesundheitsfragen

Ein wesentliches Merkmal der Versicherung für Krankentagegeld ist die Festlegung des Zeitpunkts, ab dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Für Angestellte beginnt dieser Zeitraum im Normalfall mit dem 43. Krankheitstag. Selbständige können hier häufig individuelle Zeiträume wählen. Seien Sie sich aber im Klaren, dass vier Wochen ohne Einkommen lang werden können. Treten Ausfälle wegen einer Erkrankung des Öfteren auf, sollte die Frist nicht jedes Mal neu beginnen. Es ist sinnvoll, sich für eine Versicherung zu entscheiden, in dem Krankheitstage addiert werden.

Darüber hinaus sind Gesundheitsfragen sind wesentlicher Bestandteil der Versicherung für Tagegeld. Für die Gesellschaften stellen sie ein Mittel zur Einschätzung des Risikos dar. Versicherer ordnen Antragsteller anhand der Antworten in Risikoklassen ein bzw. machen diese zur Grundlage für Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Leider enthalten einige Tarife nach wie vor Gesundheitsfragen, deren Reichweite sich dem Antragsteller nicht sofort erschließt. Neben der Formulierung ist der Zeitraum, über den Versicherer Angaben erfragen, durchaus umstritten. Es gibt Tarife mit Gesundheitsfragen, die sich über einen Zeitraum von zehn Jahren oder mehr erstrecken.

Wer hier falsche Angaben macht, tappt in eine Falle, die den Versicherungsschutz kosten kann. Besonders bitter wird dieser Aspekt natürlich dann, wenn man auf das Krankengeld der Versicherung angewiesen ist. Eindeutige (geschlossene) Gesundheitsfragen sowie ein relativ kurzer Abfragezeitraum können hingegen auf eine gute Police hinweisen. Übrigens: Rechte wie die Vertragskündigung oder die Leistungsfreiheit können Versicherer bei Verstößen gegen die Anzeigepflichten nur über einen begrenzten Zeitraum geltend machen (bei grober Fahrlässigkeit endet die Verjährung mit 5 Jahren, bei Vorsatz nach 10 Jahren).

Krankentagegeld – ein Plus zum Netto

In den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT 2009) wird nach § 4 das privat versicherte Krankentagegeld auf Ihr Nettoeinkommen beschränkt. In guten Policen kann es trotzdem einen Zuschlag geben. Einige Versicherer erhöhen die Obergrenze für den Fall, dass Sie eine Vollversicherung für Krankheitskosten abgeschlossen haben, um die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen. Damit steht Ihnen als Versicherten ein ausreichend hohes Tagegeld für die tägliche Lebenshaltung im Haushalt zur Verfügung,

Krankentagegeld Vergleich – eine gute Police im Überblick:

  • eindeutig formulierte (geschlossene) Gesundheitsfragen
  • überschaubarer Zeitraum der Abfrage
  • Leistung auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
  • Addition der Krankheitstage für eine Diagnose
  • Tagegelderhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • keine Leistungsdeckelung unterhalb des Nettoeinkommens
  • kurze bis keine Wartezeiten (z. B. durch ärztliche Untersuchung)

Krankentagegeld als Zusatzversicherung – Vor- und Nachteile

Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall ist wichtig. Als Arbeitnehmer genießen Sie den Luxus der Lohnfortzahlung und das Krankengeld. Gerade als Selbständiger müssen Sie jedoch mit einer Versicherung selbst vorsorgen. Es ist daher wichtig, sich mit Möglichkeiten der Absicherung wie dem Krankentagegeld zu befassen. Für die meisten Versicherten kommt dessen Abschluss als Zusatzversicherung in Frage. Wo liegen die Vor- und Nachteile?

Die Vorteile – ein Überblick:

  • im Krankheitsfall Verdienstersatz bis zum Nettoeinkommen möglich
  • für Selbständige flexibel planbar
  • bei Arbeitnehmern Auszahlung ab dem 43. Krankheitstag
  • Tagegeld ohne zeitliche Einschränkung wie beim Krankengeld
  • Trennung zwischen Krankenversicherung und Krankentagegeld erleichtert Wechsel
  • Steuerfreie Leistung
  • keine Auswirkungen auf Progressionsvorbehalt

Die Nachteile – ein Überblick:

  • Gesundheitsprüfung kann zu Ausschlüssen führen
  • keine Versicherbarkeit der Einnahmen, sondern nur des Gewinns
  • Anspruch im Ausland allgemein auf Heilbehandlungen beschränkt
  • steigender Beitrag bei hohem Eintrittsalter
  • unterschiedliche Beitragskalkulation (mit oder ohne Rückstellungen fürs Alter) erschwert Wechsel

Betrachten Sie die Vor- und Nachteile einer Versicherung für Tagegeld, überwiegen die Vorteile. Insbesondere der Umstand, dass Sie Ihr Einkommen auf dem Niveau der Nettoeinkünfte ohne zeitliche Einschränkungen versichern können, wirkt sich positiv aus.

An dieser Stelle sollten sich nicht nur Selbständige angesprochen fühlen. Auch als Arbeitnehmer können Sie in finanzielle Schwierigkeiten durch die 70/90-Regel beim Krankengeld geraten. Es ist durchaus ein Unterschied, ob Sie 1.700 Euro netto im Monat mit nach Hause bringen oder von Ihrer Krankenkasse 1.342,80 Euro als Krankengeld erhalten. Zumal der Fiskus jeden Euro Krankengeld zur Berechnung Ihres Steuersatzes heranzieht und damit die Gefahr besteht, nach Abgabe der Steuererklärung zur Kasse gebeten zu werden.

Beim Tagegeld kann Ihnen dies weder als Selbständiger noch als Angestellter passieren. Die Leistungen Ihrer Police sind nicht nur steuerfrei, die Zusatzversicherung unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt – und bleibt damit steuerneutral. Nutzen Sie diese Chance, um sich für den Fall einer Krankheit abzusichern und am Ende nicht das Nachsehen zu haben.

Die Krankentagegeldversicherung sorgt für Sicherheit. Nutzen Sie unseren Chat und die Online-Beratung, um wichtige Fragen zu klären. Und holen Sie zu Ihnen passende Angebote ein, die Vorsorge und Sicherheit planbar machen. Schließlich sollen Sie sich im Krankheitsfall auf die Genesung konzentrieren – und sich nicht ums Geld sorgen machen müssen.

Krankentagegeldrechner- berechnen Sie Ihr benötigtes Krankentagegeld

Um sich für den Fall der Fälle anzusichern, müssen Sie das Krankentagegeld auf Ihre individuelle Situation abstimmen. Mit dem Krankentagegeldrechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Vorsorge sein muss, um den gewünschten Zweck zu erfüllen. Behalten Sie hier im Hinterkopf, dass nicht nur die täglichen Ausgaben eine Rolle spielen müssen. Es fallen Kosten an, die Sie nicht jeden Monat spüren – wie Kfz-Steuern, vierteljährliche Prämien für Versicherungen oder Ähnliches.

Und behalten Sie im Auge, welche Auswirkungen die Krankheit in finanzieller Hinsicht haben kann – etwa in Bezug auf Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel. Im Krankentagegeld Rechner müssen Sie gerade als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Aspekt berücksichtigen. Die meisten Versicherer gestalten ihre Vertragsbedingungen so, dass eine Überschreitung des bisher erzielten Einkommens durch Kranken- und Krankentagegeld nicht möglich ist. Ziehen Sie das Krankengeld Ihrer Krankenkasse deshalb für den Krankentagegeld Rechner als Einnahme von den Ausgaben ab – und ermitteln Ihre tatsächliche Deckungslücke.

Wichtig: Denken Sie bei der Berechnung des benötigten Krankengelds bitte daran, dass auch beim Leistungsbezug – also wenn Sie arbeitsunfähig sind – Prämien für den Vertrag an den Versicherer überwiesen werden müssen. In den Verträgen zum Krankentagegeld ist eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall nicht enthalten.

Anders als Beschäftigte, die mit dem Leistungen der Krankenkasse bzw. durch die Lohnfortzahlung eine gewisse Sicherheit genießen, sind Sie als Selbständiger vom ersten Tag Ihrer Krankheit auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen. Die gilt besonders für Klein- und Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Hier müssen Sie für die Krankengeldhöhe zwei Fragen beantworten.

  1. Wie lange reichen meine finanziellen Reserven?
  2. Wie hoch muss mein Tagegeld sein?

Die erste Frage zeigt Ihnen auf, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit die Zahlung des Krankengelds beginnen muss. Sie haben zwar allgemein die Wahl zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und einer Verlegung der Auszahlung um mehrere Monate. Machen Sie sich diesbezüglich klar, wie lange die Rücklagen reichen und dass Sie ein gewisses Polster in der Hinterhand behalten.

Hinsichtlich der Höhe des Krankentagegelds sind zwei Punkte ausschlaggebend. Einerseits natürlich Ihre Ausgaben, die täglich zu bestreiten sind, also:

  • Miete
  • Lebensmittel
  • Hygiene- und Kosmetikartikel
  • Beiträge für Versicherungen
  • Telefon usw.

Auf der anderen Seite muss Ihnen ein Fakt klar sein: Das Tagegeld für Selbständige und Freiberufler erfasst im Allgemeinen nicht den erzielten Umsatz, sondern den Netto-Gewinn der letzten 12 Monate. Die Folge: Als Selbständiger erhalten Sie also ein Krankentagegeld, das Ihre Betriebsausgaben nicht berücksichtigt. Es kann sich daher bezahlt machen, den Beginn der Auszahlung des Tagegelds nach vorn zu verlegen, um aus den Rücklagen anfallende Betriebsausgaben zu finanzieren.

Krankentagegeldversicherung – worauf ist zu achten

Auch im Krankheitsfall finanziell unabhängig bleiben – ein Anspruch, welcher in der Praxis immer wieder scheitert. Schuld sind Regelungen beim Krankengeld, die viele gesetzlich Versicherte unterschätzen. Und Selbständige, denen die Gefahren einer langen Arbeitsunfähigkeit nicht bewusst sind. Es macht aber in jedem Fall Sinn, über die Versicherung für Tagegeld nachzudenken. Dabei muss es nicht nur um das Pro und Kontra eines generellen Abschlusses gehen. Vielmehr steht die Frage im Raum, was hinsichtlich der Tagegeldversicherung im Detail zu beachten ist?

  1. Die richtige Tagegeld-Höhe
    Ein entscheidender Punkt ist die Höhe des Krankentagegelds. Letzteres muss ausreichen, um Sie finanziell abzusichern – ohne durch die Höhe der Beiträge zum Problem zu werden. Nehmen Sie sich im Vorfeld ausreichend Zeit, um den finanziellen Bedarf zu ermitteln. Und berücksichtigen Sie dabei als Selbständiger auch den Zeitraum, der sich ohne Einkünfte überbrücken lässt.
  2. Denken Sie an Ihre Pflichten
    Als Versicherter haben Sie Rechte – aber auch viele Pflichten. Hinsichtlich der Versicherung für Tagegeld sind es speziell die sogenannten Anzeigepflichten, über die viele Verbraucher stolpern. Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung verlieren. Es ist deshalb sinnvoll, vor der Unterschrift die eigenen Krankheiten und Behandlungen noch einmal genau zu rekapitulieren.
  3. Gestalten Sie die Krankentagegeldversicherung flexibel
    Generell legen sich Versicherte mit dem Antrag auf eine Tagegeldhöhe fest. Allerdings kann der Alltag schnell eine gewisse Dynamik entwickeln – und das einmal versicherte Krankentagegeld reicht nicht mehr aus. Beachten Sie beim Abschluss der Police daher ein hohes Maß an Flexibilität. Dies lässt sich durch eine Dynamik der Leistung (die Tagegeldhöhe verändert sich gewissen Abständen automatisch) erreichen. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen keine Lücken Ihrer Versorgung zu fürchten.
  4. Kündigen Sie die Versicherung nicht vorschnell
    Versicherer kämpfen um jeden Kunden. Es kann passieren, dass Ihnen ein scheinbar günstigeres Angebot begegnet. Ihre einmal abgeschlossene Krankentagegeldversicherung vorschnell zu kündigen, kann aber in die Sackgasse führen. Der Gesundheitszustand hat beim Antrag auf die neue Versicherung ein Wörtchen mitzureden. Kommt der Vertrag dann doch nicht zustande, stehen Sie ohne Absicherung da – oder müssen erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.
  5. Krankentagegeld kann automatisch angepasst werden
    Als Nutzer einer privaten Versicherung für Tagegeld sind Sie verpflichtet, Veränderungen hinsichtlich des Nettoeinkommens mitzuteilen. Dies betrifft in erster Linie eine Verminderung der Einkünfte. Da das Krankentagegeld über die Versicherungsbedingungen unmittelbar an die Höhe des Nettoeinkommens gebunden ist, verringert sich damit Ihr Tagegeld. Aber: Die Mitteilung ist nur dann notwendig, wenn es sich um eine dauerhafte Verringerung handelt. Gerade Selbständige können daher temporäre Rückgänge des Umsatzes entspannter betrachten.
    Beachten Sie hierbei aber, dass selbst der Versicherungsfall nicht vor einer Minderung des Krankentagegelds schützt. Bereits die Musterbedingungen MB/KT 2009 erlaubt der Versicherung eine entsprechende Anpassung auch bei eingetretenem Versicherungsfall. Allerdings greift diese Regelung nicht rückwirkend, sondern erst nach einem Monat.
  6. Der Beitrag kann steigen
    Viele Versicherte orientieren sich für ihre Krankentagegeldversicherung am Beitrag. Speziell niedrige Einstiegsprämien wirken verlockend. Behalten Sie aber im Auge, dass die Prämie nicht über die gesamte Laufzeit der Versicherung gleich bleiben muss. Seitens der Gesellschaften werden die Tarife im Regelfall einmal jährlich überprüft. Sollte Ihr Tarif für die Versicherung dabei deutlich mehr Koste als Einnahmen verursachen, passt diese den Beitrag an.
  7. Lesen Sie immer das Kleingedruckte
    Versicherungs- und Tarifbedingungen sind nicht unbedingt spannende Lektüre. Aus den Erfahrung des Verbraucherschutzes heraus lässt sich eines aber in jedem Fall festhalten: Wer das Kleingedruckte ungelesen zur Seite legt, begeht einen Fehler. Leider sind gerade in den Versicherungsbedingungen Punkte enthalten, die starken Einfluss auf die Leistungspflicht der Gesellschaften haben. Dies betrifft unter anderem:
    • die Höhe der Leistungspflicht bzw. des Krankentagegelds
    • Leistungsausschlüsse
    • den Umgang mit Wartezeiten
    • Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche
    • Regelungen zur Kündigung
    • oder das Verfahren bei Anpassungen der Beiträge.
  8. Beginn der Auszahlung optimal festlegen
    Oft wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung ausschließlich auf die Höhe des Tagegelds und den Beitrag geachtet. Ein dritter wichtiger Aspekt fällt schnell unter den Tisch – der Startschuss für dessen eigentliche Auszahlung. Selbständige müssen an diesem Punkt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit bewerten und einschätzen, wie lange es ohne Tagegeld geht. Ein später Beginn der Auszahlung zieht einen niedrigeren Beitrag nach sich. Dadurch kann es aber zu einer langen Durststrecke kommen. Aus diesem Grund kann sich ein früher Zeitpunkt der Auszahlung durchaus rechnen.
    Angestellte haben das Glück, diese Sache etwas entspannter angehen zu können. Hintergrund: Durch die 78-Wochen-Frist beim Krankengeld ist eine Deckung der Lebenshaltung durchaus auch aus der gesetzlichen Leistung möglich. Die Folge: Sie können den Zeitpunkt der ersten Auszahlung deutlich nach hinten verlegen – und damit am Beitrag für Ihre Versicherung sparen.

Fazit

Das Krankentagegeld stellt für nahezu jeden eine sinnvolle Ergänzung dar. Angestellte können Versorgungslücken schließen und Selbständige eine Absicherung aufbauen. Sie interessieren sich für passende Tarife? Wir stehen Ihnen jederzeit gern für eine ausgiebige Beratung zur Verfügung. Sie können mit per Chat, per Email und auch per Telefon in Kontakt treten. Zusätzlich stellen wir Ihnen einen anonymen Rechner zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie hier ohne Probleme Ihre passende Versicherung für Tagegeld finden! Nutzen Sie diese Chance! Wir freuen uns auf Sie!

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