Die Anwartschaft bei der Privaten Krankenversicherung
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre Mitgliedschaft nach einer Pause ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür besteht darin, dass Ihr Gehalt die Einkommensgrenze wieder überschreitet. Das bedeutet, dass Ihnen durch eine Erkrankung während der Pause keine Nachteile entstehen.
Eine Anwartschaft zielt auf folgende Situationen ab:
- Sie müssen sich gesetzlich versichern, weil Ihr Einkommen gesunken ist. Das kann auch die Elternzeit betreffen.
- Sie erhalten freie Heilfürsorge oder Familienhilfe
- Sie absolvieren einen längeren Auslandsaufenthalt
- Sie sind in eine wirtschaftliche Notlage geraten oder arbeitslos
Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaftsversicherung:
- Schließen Sie eine große Versicherung für die Anwartschaft ab, so machen Sie bei Wiedereintritt tatsächlich da weiter, wo Sie aufgehört haben. Dass Sie in der Zwischenzeit älter geworden sind, spielt für die Beiträge nach dem Wiedereintritt keine Rolle.
- Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung wird Ihr gestiegenes Alter bei den Beiträgen berücksichtigt. Diese fallen damit teurer aus. Dennoch müssen Sie auch in diesem Fall keine Gesundheitsprüfung absolvieren.
Eine Anwartschaftsversicherung ist praktisch, aber nicht umsonst. Sie bezahlen in der Zeit, in der Sie nicht privat versichert sind, monatlich einen bestimmten Prozentsatz Ihres Tarifs weiter. Wie hoch dieser ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter.
Oft spielt außerdem eine Rolle, welchen Tarif Sie gewählt haben und wie lange Sie vorher schon versichert waren. Abhängig von diesen Kriterien sind große Unterschiede möglich. Eine kleine Versicherung zur Anwartschaft ist in jedem Fall deutlich günstiger als eine große. Sie beträgt meist nur wenige Prozent Ihres regulären Beitrags. Dafür müssen Sie aber später mit höheren Kosten rechnen. Inwieweit sich das rechnet, müssen Sie für den Einzelfall kalkulieren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung!
Beachten Sie: Leistungen können Sie während der Dauer einer Anwartschaftsversicherung von der Versicherung nicht beziehen.