Zahnversicherung Vergleich

Zahnersatz – ohne Versicherung wird es teuer

Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse der Menschen – auch in Hinblick auf den Zahnersatz. In der Regel fühlen sich junge Personen von diesem Thema nicht betroffen und angesprochen. Mit zunehmendem Alter wird den meisten Verbrauchern allerdings bewusst, dass es sich hierbei um einen sehr wichtigen und komplexen Bereich im Gesundheitssystem handelt. Deutlich wird dies außerdem beim Betrachten der Auswertungen des statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach sind im Bereich Zahnersatz im Jahr 2010 6.531 Millionen Euro für die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten ausgegeben worden. 2012 waren es bereits 6.747 Millionen Euro.

Bereits seit vielen Jahren werden die Kosten mehr und mehr an die Versicherten weitergegeben. Die Verbraucher sollen mehr präventive Angebote nutzen und für besondere Wünsche wie Zahnfüllungen aus Keramik selbst aufkommen. Spätestens bei einem erforderlichen Zahnersatz erkennen die meisten Patienten das Ausmaß dieser Veränderungen. Hier werden häufig hohe Eigenanteile fällig, die nur schwer aufzubringen sind.

Mit einer Zahnversicherung können sich die selbst zu zahlenden Anteile erheblich reduzieren, hierzu stellen wir Ihnen einen Zahnzusatzversicherung Vergleich. Dies wird zum Beispiel auch bei Kindern sinnvoll, wenn diese eine Zahnspange benötigen. Häufig kommen Verbraucher mit dem Thema Zahnersatz in Berührung, ohne dass ein Bedarf absehbar gewesen wäre. Aus diesem Grund sollten Sie sich möglichst früh mit der Option einer Zusatzpolice in diesem Bereich beschäftigen.

Tipp: Sie möchten eine Zusatzpolice für den Zahnersatz abschließen? Wir bieten Ihnen einen anonymen Rechner und beraten Sie gern auch persönlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Was kann Zahnersatz kosten – ein Überblick

Grundsätzlich ist es schwierig, pauschal die Kosten für einen Zahnersatz zu nennen. Hierbei kommt es auf die Notwenigkeit und den individuellen Anspruch an. Die Krankenkassen leisten den Regelsatz. Das bedeutet, dass die Kassen tatsächlich nur nach der Notwendigkeit gehen und diesen Betrag übernehmen. Deutlich wird dies am Beispiel der Amalgamfüllung. Diese kostet ca. 40 Euro. Dieser Satz wird von den Krankenkassen übernommen, da die Füllung das Problem beheben würde. Wenn Sie aber nun aus Angst vor der Sicherheit (Amalgam enthält Quecksilber) lieber eine Füllung aus Kunststoff wünschen, kommen Kosten in Höhe von über 90 Euro auf.

Hierdurch entsteht ein Differenzbetrag, den Sie selbst tragen müssten. Mit einer Zusatzpolice im Bereich Zahnersatz kann dieser deutlich reduziert werden. Hierbei kommt es allerdings auf das von Ihnen gewählte Tarifmodell und die Leistungen an. Bei anderen zahnmedizinischen Maßnahmen verhält es sich ähnlich. Denken Sie nur an Brücken, Inlays und anderen Zahnersatz! Hier leisten die Krankenkassen nur den notwendigen Teil (z.B.: herausnehmbarer Zahnersatz als Prothese). Schnell kann da für Sie ein Eigenanteil im drei- oder vierstelligen Bereich übrig bleiben.

Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie bereits über eine Zahnzusatzpolice verfügen und Wartezeiten bereits abgegolten sind, bis Sie Ihren ersten Kostenvoranschlag vom behandelnden Zahnarzt in den Händen halten. Eine solche Police können Sie natürlich auch für Ihre Kinder abschließen! Diese profitieren dabei von Ihrem geringen Alter!

Wichtige Punkte zu den Kosten im Überblick:

  • In der GKV wird für Zahnersatz wie eine Brücke oder Füllungen stets nur ein Festzuschuss bezahlt
  • Der Festzuschuss beträgt 50% der Regelleistung (bei Füllungen werden die Kosten der Regelversorgung ganz von der GKV getragen)
  • Der Regelsatz umfasst die medizinisch notwendige Leistung und nimmt keine Rücksicht auf Komfort, besondere Sicherheit oder kosmetische Aspekte
  • Besserer Zahnersatz wie Implantate, eine hochwertige Brücke, Inlays oder gute Füllungen aus Keramik bringen hohe Zusatzkosten von mehreren hundert bis tausend Euro mit sich
  • Mit einer Zusatzpolice für die Zähne lassen sich die eigenen Kosten deutlich drücken

Der Zahnersatz und die Regelversorgung – wo liegt der Zusammenhang?

Am obigen Beispiel der Zahnfüllung wird deutlich, dass die Krankenkassen nur das notwendige Minimum an Kosten übernehmen, damit die Gesundheit Ihrer Zähne wiederhergestellt werden kann. Grundsätzlich werden Behandlungen der Zähne von den Kassen übernommen. Wenn Sie also zum Zahnarzt gehen, führt dieser die Untersuchung und auch kleinere Behandlungen auf Basis der Leistungen der Krankenkassen durch.

Beim Zahnersatz wird es bereits komplizierter. Hier werden feste Beträge geleistet, wobei der Befund des Zahnarztes keine wichtige Bedeutung hat. Unerheblich ist außerdem, welche Behandlung oder Therapie angestrebt wird. Als Patient können Sie als Faustregel davon ausgehen, dass rund die Hälfte der anfallenden Kosten von der GKV übernommen wird. Hierbei wird von einer sogenannten Standardtherapie für Ihre Zähne ausgegangen, die der Heilung dienen soll. Bezeichnet wird dies als zweckmäßig. Die Zähne sind wieder gesund und können dem Kauen dienen. Sicherlich wirkt dies etwas überspitzt. Allerdings sind die Versicherten gezwungen, finanziell Verantwortung für sich zu übernehmen, wenn sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
Zudem wird von der Regelung ein Zahnersatz in Form festsitzender Implantate von Vornherein ausgenommen. Als Regelleistung gilt hier ein herausnehmbarer Zahnersatz in Form einer Prothese. Wie bei den Füllungen ist die Wahl des Materials zudem ebenfalls entscheidend für die Leistungen, die die Krankenkasse bei der Behandlung der Zähne gewährt.

Interessant ist außerdem das Bonusheft. Hier können die Versicherten zumindest ein wenig mehr aus ihren Beiträgen zur Krankenkasse herausholen. Wer sich regelmäßig jedes halbe Jahr von seinem Zahnarzt an Untersuchungen zur Vorsorge für die Zähne teilnimmt, kann den Festzuschuss um ein paar Prozent erhöhen. Hierfür muss das Bonusheft allerdings lückenlos geführt werden. Bei zehn Jahren sind es 30 %, die der Versicherte zusätzlich geltend machen kann, bei fünf Jahren immerhin 20 %. In der Mobilität eingeschränkte Personen, Gehbehinderte und Blinde erhalten durch die Nachbesserung der Gesundheitsreform eine Erstattung der Fahrtkosten zu den Terminen der Behandlung. Da die GKV ca. 50% der Regelleistung als Festzuschuss übernimmt, steigt mit einem gut geführten Bonusheft die Erstattung auf bis zu 65% der Kosten für die Standardtherapie.

Wichtige Punkte zur Regelversorgung im Überblick:

  • Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine Standardtherapie, die von der GKV festgelegt wird
  • Zu dieser Regelleistung zahl die GKV einen Festzuschuss von ca. 50%
  • Als gesetzlich Versicherter müssen Sie also sowieso schon 50% zur Regelversorgung der Zähne selbst bezahlen
  • Möchten Sie einen besseren Zahnersatz auf Basis festsitzender Implantate oder einer guten Brücke, erhalten Sie trotzdem nur den Festzuschuss für die Standardleistung. Alle weitere Kosten entfallen auf Sie
  • Mit einem Bonusheft weisen Sie nach, dass sie jedes halbe Jahr zur Vorsorge beim Zahnarzt gehen. Nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge für Ihre Zähne erhöht sich der Festzuschuss um 30% auf 65% der Regelleistung. Bei 5 Jahren um 20% auf 60% der Regelversorgung.

Eine kleine Beispielrechnung soll das Problem der Erstattung von Zahnersatz in der GKV verdeutlichen:

Sie möchten 3 Füllungen aus Keramik für Ihre Zähne, die jeweils 90 Euro kosten. Die Krankenkasse übernimmt nach Festzuschussliste lediglich 29,36 Euro pro Füllung:

Kosten Zahnersatz: 3 x 90 Euro = 270 Euro
Erstattung GKV: 3 x 29,36 Euro = 88,08 Euro
Eigenanteil: = 181,92 Euro

Tipp: Eine Zusatzpolice für die Zähne kann die Erstattung der Kosten auf 85-95% erhöhen. In diesem Fall müssten Sie im obigen Beispiel nur noch ca. 13-40 Euro selbst zahlen. Sie interessieren sich für eine solche Police? Sprechen Sie uns an!

Welche Kosten verursacht eine Brücke beim Zahnersatz?

Bei den Brücken muss zwischen drei Arten unterschieden werden. Es gibt die klassische Brücke, das Inlay und die Lösung als herausnehmbarer Zahnersatz. Es ist schwierig, eine genaue Kalkulation vorzunehmen, welche Kosten für eine Brücke anfallen, da diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Modelle für eine Brücke im Material, das für die Herstellung verwendet worden ist. Hier wird es auch die größten Unterschiede bei den Preisen geben.

Sollte Sie eine Brücke benötigen, so können Sie davon ausgehen, dass diese insgesamt Kosten zwischen 1.000 und 3.500 Euro verursachen kann. Hier werden sich die Krankenkassen wieder auf die Notwendigkeit berufen und zunächst einmal prüfen, ob überhaupt ein festsitzender Zahnersatz in Form einer Brücke als notwendig erscheint. Außerdem werden dann nur die Kosten übernommen, die für eine zweckmäßige Behandlung anfallen würden. Die Festzuschüsse liegen hier zwischen 300 und 500 Euro pro Brücke. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlages bereits eine Zahnzusatzpolice haben, deren Wartezeit abgegolten ist. In diesem Fall würde der Eigenanteil für die Brücke nicht mehr so immens hoch ausfallen und Sie könnten Ihren gewünschten Zahnersatz erhalten.

Zahnersatz – Kosten berechnen – wie geht das?

Die Kosten für den Zahnersatz zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Zunächst einmal erstellt der Zahnarzt einen Kostenvoranschlag. Diesen müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Sie übernimmt den Festzuschuss, den Sie dann schon einmal beruhigt von der Summe abziehen können, wenn Sie den positiven Bescheid erhalten haben. Danach müssen Sie die Unterlagen bei der Zahnzusatzversicherung einreichen, die dann prüft, in welcher Höhe sie die weiteren Kosten übernimmt.

Dies hängt im Wesentlichen von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Hier gibt es Verträge, die bis zu 95% der Gesamtkosten übernehmen. Der verbleibende Restbetrag wäre dann noch von Ihnen zu übernehmen.
Somit gilt:

Summe aus Kostenvoranschlag
– Festzuschuss der Krankenkasse
– Zahnzusatzversicherung
= Ihr Restbetrag

Lässt sich Zahnersatz auch zuzahlungsfrei erhalten?

Grundsätzlich lässt sich der Zahnersatz auch zuzahlungsfrei erhalten. Es gibt einige Tarife für Zusatzpolicen, die eine komplette Übernahme der Kosten beinhalten. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, sich komplett abzusichern. Aus diesem Grund sind solche Angebote selten am Markt zu finden. Der Grund dafür liegt darin, dass die Beiträge oftmals so hoch sind, dass Sie diesen Betrag auch selbst leicht hätten ansparen können. Die Wahl eines solchen Angebotes sollten Sie sich also gut überlegen. Ferner gibt es vereinzelt auch Programme bestimmter Krankenkassen, die sehr günstigen Zahnersatz bieten, so dass Ihr Eigenanteil kleiner ausfällt. Da dies jedoch nicht für alle Kassen gilt, ist dies nicht für jeden nutzbar.

Tipp: Sie wollen Ihre Zuzahlungen zum Zahnersatz minimieren und trotzdem hochwertigen Ersatz für Ihre Zähne erhalten? Kontaktieren Sie uns! Wir finden gemeinsam den passenden Tarif für Sie!

Zahnversicherung Vergleich

Zahnersatz und Implantate – Besonderheiten im Überblick

Zahnersatz in Form festsitzender Zahnimplantate bringt in der Regel eine lange Lebensdauer mit sich. Er ist zudem äußerlich und auch vom Gefühl im Mund her kaum von echten Zähnen zu unterscheiden. Die Verankerung im Kiefer, das gute Material sowie die genau Einpassung sind Gründe für den hohen Preis festsitzender Implantate. Da die Krankenkassen hierbei zudem nicht viel an Zuschüssen bieten können, wirkt Zahnersatz mittels festsitzender Implantate oft sehr teuer. Als Regelversorgung gilt nämlich ein herausnehmbarer Zahnersatz in Form einer Prothese. Für diese wird ein Festzuschuss von 50-65% geleistet. Die komplette restliche Summe fällt Ihnen selbst zu. Mit einer Zahnzusatzpolice können Sie Ihren Eigenanteil jedoch auf 5-20% der gesamten Kosten drücken.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Zahnersatz in Form festsitzender Implantate bietet höchsten Komfort
  • Die Kassen übernehmen jedoch auch hier nur einen Festzuschuss in Form von 50% der Regelversorgung
  • Die Regelversorgung ist ein herausnehmbarer Zahnersatz in Form einer Prothese
  • Da Implantate deutlich teurer sind als eine Gebissprothese, müssen Sie als Versicherter Ihren Eigenanteil zur Regelversorgung und die Zusatzkosten für die Implantate komplett selbst tragen
  • Mit einer Zusatzpolice für die Zähne lässt sich der Eigenanteil für Zahnersatz in Form festsitzender Implantate drastisch senken

Können die Kosten für Zahnersatz in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Kosten für den Zahnersatz können sogar in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nach §33 EStG geltend gemacht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die zumutbare Grenze der Belastung nach dem Steuerrecht überschritten wird. Dies liegt bei Alleinstehenden mit einem jährlichen Einkommen zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro zum Beispiel bei 6% des Einkommens. Alle darüber hinaus gehenden Aufwendungen für Zahnersatz können Sie steuerlich absetzen. Als privat Versicherter ist es jedoch wichtig, dass Sie die Kosten auch eingereicht haben und nicht für eine Rückerstattung der Beiträge darauf verzichten. Die Beiträge zu einer Zusatzpolice für Zahnersatz lassen sich als Versicherter der GKV leider nicht absetzen.

Zusatzversicherung für Zahnersatz – Grundzüge und Leistungen

Eine Zusatzversicherung für Zahnersatz ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Sie übernimmt Zuzahlungen in den folgenden Bereichen:

  • Prophylaxe
  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie

Nicht für jeden Menschen haben alle Bereiche die gleiche Wertigkeit. Aus diesem Grund können Sie die Versicherungen individuell nach dem Prinzip eines Baukastens zusammenstellen. Für Kinder lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung übrigens auch, denn Zahnersatz und Zahnspangen werden auch bei dem Nachwuchs ein Thema, das hohe Kosten verursachen kann. Die Krankenkassen übernehmen auch hier längst nicht mehr alle Kosten.

Lässt sich eine Zusatzversicherung für Zahnersatz sofort nutzen?

Grundsätzlich lässt sich eine Zusatzversicherung für Zahnersatz nicht sofort nutzen. Hierbei gilt das Prinzip der Fairness. Die Versicherer wollen sichergehen, dass sie nicht für Behandlungen aufkommen, deren Bedarf vor Abschluss des Vertrags angefallen ist. Am Markt gibt es jedoch auch einige wenige Angebote ohne Wartezeit. Diese sind häufig teurer und die Prüfung der Gesundheit fällt besonders intensiv aus. Ferner wird die Leistung in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, beraten wir Sie gern!

Zahnersatz Preisvergleich – Konditionen vergleichen und sparen

Wichtig ist, dass Sie auch bei der Wahl des Versicherers für Zahnersatz die Preise und Konditionen miteinander vergleichen. Hierbei gilt, dass der günstigste Tarif längst nicht immer der beste ist. Sie sollten dabei besonders auf Beschränkungen der Leistungen achten, die den Eigenanteil erheblich in die Höhe treiben können. Aber auch der teuerste Anbieter ermöglicht nicht immer die besten Leistungen. Hier lohnt sich ein gezielter Vergleich.

Tipp: Nutzen Sie unseren anonymen Rechner und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Tarife am Markt. Danach beraten wir Sie auf Ihren Wunsch hin sehr gern!

Zahnersatzrechner – Angebote berechnen und zugreifen

Nutzen Sie unseren anonymen Zahnersatzrechner, um schnell an die besten Angebote zu kommen. Hierbei werden von Ihnen zunächst einmal nur Angaben über Ihre Wunschleistungen benötigt. Mit wenigen Klicks erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine umfangreiche und übersichtliche Auflistung der passenden Angebote. Hierdurch hat sich die Auswahl erheblich verkleinert und Sie können sich mit den Policen gezielt beschäftigen.

Sollten Sie bemerken, dass Sie einzelne Positionen verändern wollen, so ist dies unkompliziert möglich, indem Sie einen erneuten Vergleich durchführen. Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie Kontakt zu einem der Anbieter aufnehmen wollen. Erst dann werden Ihre persönlichen Daten benötigt. Sollten Sie sofort eine Zahnersatzversicherung abschließen wollen, so ist dies online über die aufgezeigten Angebote möglich. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch vorab. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Fragen im Chat oder bei einem persönlichen Gespräch!

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