Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse

Im Regelfall können Sie erst nach 18 Monaten Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Vorher haben Sie kaum eine Möglichkeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Ihre derzeitge Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erheben sollte. Sollte dieser erhoben werden oder sich anpassen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Ihr Sonderkündigungsrecht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn Ihre derzeitge Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt bzw. anpasst. In der Regel werden Sie ca. einen Monat im voraus über Ihr mögliches  Kündigungsrecht informiert.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jederzeit möglich. Als Faustformel kann man nehmen: laufender Monat + 2 Monate.

Kündigungsfristen:

Wichtig: Legen Sie auf jeden Fall Ihrer derzeitigen Krankenversicherung eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung handelt, rechtzeitig vor.

Sonst wird die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft, welche Sie als freiwilliges oder auch als pflichtiges Mitglied führen, nicht anerkannt.

Als Hilfestellung zur Faustformel dient die u.a. Tabelle:

 

Im Monat … kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft zum:
Januar 31.März
Februar 30.April
März 31.Mai
April 30.Juni
Mai 31.Juli
Juni 31.August
Juli 30-September
August 31.Oktober
September 30.November
Oktober 31.Dezember
November 31. Januar des Folgejahres
Dezember 28.Februar des Folgejahres*

*Achtung, evtl. auf ein Schaltjahr achten