Krankenhaustagegeld
1 oder 2 Bettversicherung

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Was genau hat Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung also zu bieten? Grundsätzlich sind die Leistungen von Anbieter zu Anbieter nicht immer gleich. Mit über 100 unterschiedlichen Tarifen und Angeboten gibt es viele Optionen, aus denen Sie wählen können. Der Grundgedanke der Police besteht darin, besondere Leistungen zu bieten, die die GKV nicht abdeckt. Hier ein Überblick der abgesicherten Bereiche:

  1. Unterbringung
    Bei einem stationären Aufenthalt können Sie ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer in Anspruch nehmen und die dafür anfallenden Kosten sind je nach Tarif komplett oder teilweise gedeckt. Diese liegen im Normalfall zwischen 40 und 50 Euro am Tag. Die Wahl Ihres Zimmers ist natürlich nicht entscheidend für die Qualität der Behandlung. Viele Kunden genießen jedoch sehr gern den Komfort. In manchen Fällen kann die Ruhe der Unterbringung in einem Einzelzimmer auch durchaus zur Heilung beitragen.
  2. Privatärztliche Behandlung
    Seit im Jahr 2008 die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überarbeitet wurde, hat sich die Struktur der Tarife in Krankenhäusern drastisch geändert. Der Katalog der Leistungen in der GKV deckt viele Behandlungen nicht ab, die in der GOÄ gelistet sind. Krankenhäuser sehen ein Ein- oder Zweibettzimmer oft automatisch mit der Freigabe der Abrechnung nach der GOÄ. Wenn Sie also eine solche Unterbringung in Anspruch nehmen und dann nicht nur vom Chefarzt oder einem Spezialisten Ihrer Wahl behandelt werden, sondern auch Behandlungen nach GOÄ erhalten, kann Sie dies unter Umständen teuer zu stehen kommen. Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung deckt diese Kosten bis zu einem gewissen Satz ab. Krankenhäuser haben die Möglichkeit, den bis zu 2,3 fachen Satz der GOÄ-Liste zu liquidieren (abzurechnen). Dies ist der Regelhöchstsatz, der allerdings in Ausnahmen auf das bis zu 3,5-Fache angehoben werden kann. Die Versicherung sollte so ausgelegt sein, dass auch diese Tarife voll abgedeckt werden.
  3. Ambulante Operationen
    Ist nach einem operativen Eingriff kein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, spricht man von einer ambulanten Operation. Es gibt durchaus Versicherer, welche auch in einem solchen Fall die freie Arztwahl abdecken, und die Kosten für die Behandlung nach der GOÄ übernehmen. Denn auch bei kleineren Eingriffen kann es durchaus einen großen Unterschied machen, ob hier ein Spezialist am Werk ist oder nicht.
  4. Freie Krankenhauswahl
    Grundsätzlich haben Versicherte in der GKV die Möglichkeit, sich das Krankenhaus selbst auszusuchen. Dennoch kann es zu gewissen Einschränkungen kommen, da der Arzt in seiner Überweisung gewisse Auflagen erfüllen muss. Das gewählte Krankenhaus muss für die Behandlung geeignet sein und es muss sich nah am Wohnort des Patienten befinden. Eine völlig freie Auswahl aber wird nur in einigen Tarifen der Krankenhauszusatzversicherung geboten. Wenn Sie diese Option ohne eine entsprechende Police in Anspruch nehmen, kann die GKV durchaus die Erstattung der Kosten ablehnen.

Tipp: Es gibt noch eine Vielzahl an weiteren Sonderfällen, die von den einzelnen Versicherern unterschiedlich behandelt und abgedeckt werden. Somit ist es besonders wichtig, genau herauszufiltern, welche Leistungen für Sie in der Police aufgeführt werden sollten und welche auf Sie als unnötige Kosten verzichten können. So ist es zum Beispiel für ein Paar oder eine Person ohne Kinder nicht wichtig, dass ein Rooming-In abgedeckt ist. Wir beraten Sie gern, um gemeinsam mit Ihnen den für Sie passenden Tarif abzudecken! Sprechen Sie uns an!

Für wen ist die Krankenhauszusatzversicherung geeignet?

Wenn Sie in der GKV versichert sind und keine Zusatzpolice abgeschlossen haben, ist eine Krankenhauszusatzversicherung durchaus eine gute Option. Eine schwere Krankheit und ein langer Aufenthalt im Krankenhaus könnten Sie zu jedem Zeitpunkt treffen. Fast niemand denkt daran, dass er mitunter selbst einmal im Krankenhaus liegen muss. Aber damit liegt man ganz eindeutig falsch. Im Folgenden ein paar Zahlen und Fakten, die schnell aufzeigen, wie real die Gefahr ist, dass Sie sich durchaus einmal in einem Bett auf einer Station wiederfinden könnten:

  • jährlich erkranken knapp 500.000 Deutsche an Krebs
  • es gibt über 7 Millionen Diabetiker in Deutschland
  • alle 12 Minuten erleidet ein Diabetes-Patient einen Herzinfarkt
  • 300.000 Deutsche im Jahr erleiden einen Schlaganfall
  • etwa 70.000 Patienten überleben den Schlaganfall nicht
  • über 70.000 Frauen erkranken in Deutschland pro Jahr an Brustkrebs

Sind Sie Versicherter in der GKV, erhalten Sie zwar eine gute Basis an ärztlichen Leistungen. Trotzdem müssen Sie auch immer wieder Beschränkungen in Kauf nehmen. Ein Krankenhaus mit dem besten Spezialisten zu wählen, erhöht die Kosten der Behandlung drastisch. Dabei ist bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oft nicht absehbar, wie hoch die Kosten letztlich sein werden. Somit lässt sich die Krankenhauszusatzversicherung für jeden Versicherten in der GKV als gute Lösung betrachten.

Darüber hinaus gibt es aber auch Risikogruppen, die über eine besonders gute Absicherung nachdenken sollten. Ganz klar auf der Hand liegen hier Personen, in dessen Familie es eine medizinische Historie von Krankheiten gibt. Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und vor allem Brustkrebs finden sich gehäuft in Familien wieder. Wenn also Ihre Mutter, Großmutter und Schwester bereits mit der Krankheit zu kämpfen hatten, ist das Risiko groß, dass auch Sie sich diesem Problem eines Tages stellen müssen. Haben der Vater, der Onkel und der Großvater einen Herzinfarkt erlitten, so ist das Risiko höher als bei Menschen ohne diesen familiären Hintergrund.

Eine weitere Gruppe stellen Menschen dar, die bereits ein gewisses Krankheitsbild aufweisen. Diabetiker oder Asthmatiker gehören zu diesen Personen. Zusätzlich sind es eigene Entscheidungen, die Sie über Nacht einem höheren Risiko für Krankheiten aussetzen können. Eine Schwangerschaft sollte im Idealfall eine der schönsten Zeiten des Lebens sein, aber leider kann es hier in Einzelfällen zu vielen Problemen kommen. Diese können sowohl während der Schwangerschaft als auch während der Geburt auftreten. Um hier in den besten Händen zu sein, sind die freie Arztwahl und auch eine bestmögliche Behandlung Gold wert. Eine Zusatzpolice fürs Krankenhaus ist hier sehr hilfreich.

Wichtige Tipps im Überblick:

  • Zusatzpolicen sind besonders zu empfehlen, wenn in der Familie bestimmte Krankheiten gehäuft auftreten
  • Das Risiko eines Unfalls und einem damit verbundenen Aufenthalts im Krankenhaus ist nicht klein
  • Auch bei gewissen Vorerkrankungen können zusätzliche Absicherungen interessant sein

Tipp: Wenn Sie nur ein sehr geringes Budget für eine Zusatzpolice nutzen möchten, finden wir für Sie den Tarif mit niedrigem Beitrag und hohem Niveau der Leistungen. Durch eine gezielte Analyse können wir gemeinsam das Optimum für Sie finden!

Welche Leistungen sind bei einer Krankenhauszusatzversicherung möglich?

Wir haben Ihnen bereits einen groben Überblick über die möglichen Leistungen einer Zusatzpolice fürs Krankenhaus aufgezeigt. Die Tarife bringen aber eine Vielzahl an Optionen mit sich, die gar nicht so leicht zu überblicken sind. Für einen guten Überblick möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte zeigen:

  • Einbettzimmer
    Es gibt Versicherer, bei denen eine Unterbringung im Einzelzimmer zum Standard gehört. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Aber nahezu alle bieten die Möglichkeit an, das Einzelzimmer gegen Aufpreis in die Police aufzunehmen. Ist dies abgedeckt, so werden Sie im Krankenhaus in der Station für Privatpatienten untergebracht. Immer mehr Krankenhäuser gehen dazu über, solche Stationen einzurichten. Sollte eine solche Option im Krankenhaus nicht vorhanden sein oder Sie auf die besondere Unterbringung verzichten, erhalten Sie als Ersatz ein Tagegeld.
  • Zweibettzimmer
    Das Zweibettzimmer wird fast immer von der Zusatzpolice übernommen. Sie sollten beim Abschluss Ihrer Police bedenken, dass die Entscheidung zwischen Einzel- und Doppelzimmer nicht die Qualität der Behandlung beeinflusst. Hier geht es viel eher um Ihre persönliche Wünsche.
  • Chef- oder Wahlarzt für die Behandlung
    Die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Wahlarzt ist ganz klar einer der Hauptgründe, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschießen. Sie haben hier die Wahl, sich von einem Spezialisten auf dem nötigen Fachgebiet behandeln zu lassen. Die Behandlungen werden nach der GOÄ für Ärzte abgerechnet und beinhalten auch Leistungen, für die die GKV nicht aufkommt. Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, auch tatsächlich die beste Behandlung zu erhalten.
    Unser Expertentipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung nicht nur den allgemeinen Regelsatz vom 2,3-fachen GOÄ-Satz zahlt, sondern auch den möglichen Höchstsatz vom 3,5-fachen übernimmt. Im Ernstfall können die Kosten der Behandlung nämlich ansonsten trotz der Versicherung recht teuer für Sie werden. Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
  • Vor- und Nachbehandlungen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus
    Es kann vorkommen, dass eine Behandlung auf der Station im Vorfeld vorbereitet werden muss und auch im Nachhinein weitere Behandlungen mit sich zieht, um im Ganzen erfolgreich zu sein. Die Vor- und Nachbehandlung muss dabei im direkten Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Krankenhaus stehen, wenn man hier gern die freie Arztwahl in Anspruch nehmen möchte. Es gibt Tarife, die diese Kosten ebenfalls übernehmen. Die GKV erstattet hier jedoch keine Kosten, die durch einen Spezialisten oder einen Chefarzt anfallen.
  • Gemischte Krankenanstalten
    Um eine Übernahme der Kosten von stationären Heilbehandlungen (Kuren/Sanatorien) zu sichern, muss dies im Vertrag aufgeführt werden. Bei der Krankenhauswahl müssen Sie darauf achten, ob es sich hier um eine gemischte Krankenanstalt handelt, da mittlerweile jedes fünfte Krankenhaus als solches gelistet ist. Es kann hier also durchaus vorkommen, dass Extrakosten auftauchen, weil Sie in einem solchen Krankenhaus untergebracht sind, es aber nicht im Vertrag abgedeckt ist. Einige Zusatzpolicen machen eine Ausnahme, wenn Sie im Zuge eines Notfalls in das nächste Krankenhaus eingeliefert wurden und es sich dabei um eine dieser gemischten Krankenanstalten handelt. Die Versicherung erkennt in diesem Fall an, das Sie hier keine anderen Wahl hatten.
  • Begleitperson bei Kindern
    Wenn Sie Kinder haben, ist dieser Zusatz besonders interessant für Sie. Denn wenn Ihr Tarif diese Option abdeckt, werden die anfallenden Kosten für die Begleitung Ihres Kindes übernommen. Kinder unter 12 Jahren müssen Ihren Aufenthalt im Krankenhaus so nicht allein verbringen. Die Unterbringung und auch die Verpflegung sind hier durch die Krankenhaus-Zusatzversicherung abgedeckt.
  • Krankentagegeld und ausbleibende Nutzung
    Vielleicht fragen Sie sich nun: Was aber, wenn ich nicht krank werde? Dafür haben einige Versicherer eine sehr faire Lösung gefunden. Einige Policen senken die Beiträge, wenn Sie die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Je länger sie also keine Ansprüche erheben, desto geringer fällt die Prämie aus. Die vereinbarten Leistungen bleiben dabei trotzdem auf dem gleichen Niveau.
    Eine weitere interessante Möglichkeit ist die Nutzung von Krankentagegeld. Dies wird in den meisten Tarifen mit angeboten. Hier bekommen Sie also nicht die Leistung des Wahlarztes, sondern einen finanziellen Ausgleich. Eine solche Auszahlung macht zum Beispiel Sinn, wenn kein Einzelzimmer zur Verfügung steht, Sie aber dennoch die damit verbundenen Behandlungen eines Spezialisten oder Wahlarztes in Anspruch nehmen möchten. So können Sie das Krankentagegeld nutzen, um die Behandlungen nach GOÄ zu bezahlen.

Tipp: Nicht jede dieser Leistungen ist auch wirklich für Jeden interessant. Wir beraten Sie gern und ermitteln mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf!

Zusatzversicherung fürs Krankenhaus mit Einzelzimmer abschließen – welche Tarife sind empfehlenswert?

In verschiedenen Krankenhäusern geht die Frage nach dem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer weit über den schlichten Komfort hinaus. Oftmals fällt die Abrechnung der Leistung nach der GOÄ mit der Nutzung eines Ein- oder Zweibettzimmers zusammen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich als gesetzlich Versicherter ohne eine passende Zusatzversicherung dazu entscheiden, sich den Luxus einfach zu gönnen und die 40-50 Euro Tagessatz aus eigener Tasche zahlen möchten, stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie nicht automatisch nach GOÄ abgerechnet werden. In vielen Krankenhäusern stehen diese Zimmer nur Privatpatienten und Barzahlern zur Verfügung.. Die Leistungen von Chefarzt oder Wahlarzt werden dann automatisch mit abgerechnet. Haben Sie sich im Vorfeld darüber nicht informiert, so kann eine saftige Rechnung auf Sie zukommen, die von Ihrer Krankenkasse nur in kleinen Teilen oder gar nicht übernommen wird.

Fast jede Krankenhauszusatzversicherung bietet entweder eine Unterbringung im Einzelzimmer oder im Zimmer mit zwei Betten an. Hier stehen Ihnen verschiedene Tarife zur Verfügung, denn die Anbieter gestalten diese Leistung durchaus unterschiedlich. Es gibt insgesamt drei Optionen, aus denen Sie wählen können:

  1. Einbettzimmer wird voll übernommen
    Auch wenn sich die Tagessätze zwischen Ein- und Zweibettzimmer nicht allzu sehr unterschieden, ist eine Erstattung für das Einbettzimmer nicht der Standard. Es gibt allerdings einige Tarife, bei denen eine Unterbringung im Einzelzimmer zu 100 % abgedeckt wird. Dafür wird kein Aufpreis verlangt, aber häufig liegen Tarife mit Einzelzimmern ein wenig über den normalen Beiträgen.
  2. Einbettzimmer gegen Aufpreis
    Am häufigsten verbreitet sind die Tarife, in denen ein Einbettzimmer nur gegen eine Erhöhung des Beitrags in den Tarif aufgenommen wird. Hier haben Sie also die Wahl, ob Sie sich den Luxus gönnen möchten, oder ob Sie auch mit einem Zweibettzimmer zufrieden sind. Viele Patienten bevorzugen es sogar, in einem Zweibettzimmer untergebracht zu sein, denn hier hat man nicht den Trubel von einem 6er-Zimmer, aber dennoch ein wenig Unterhaltung an den trägen Tagen auf der Station.
  3. Einbettzimmer bei Unfall
    Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Police Ihnen ein Einbettzimmer im Fall eines Unfalls gewährt. Hier werden keine Extrakosten berechnet und es fallen auch keine Kosten während des Aufenthaltes an. Diese Klausel greift aber wirklich nur bei einem Unfall. Wenn Sie sich im Garten selber in den Fuß sägen oder Sie mit einem Herzinfarkt eingeliefert werden, können Sie das Einbettzimmer nicht in Anspruch nehmen.

Bei den drei aufgezählten Modellen ist die erste Variante ganz eindeutig die beste Wahl. Hier bekommen Sie den Komfort eines Einzelzimmers geboten und brauchen sich keine Sorgen darum machen, dass versteckte Kosten durch eine fehlerhafte Unterbringung auftauchen. Stellen Sie also bei der Auswahl Ihrer Police sicher, dass Ihr Tarif diese Möglichkeit abdeckt.

Chefarztbehandlung – welche Tarife sind empfehlenswert?

Die Behandlung durch einen Chefarzt oder einen Spezialisten Ihrer Wahl ist ganz eindeutig der wichtigste Punkt innerhalb einer Krankenhauszusatzversicherung. Was nützt Ihnen ein hübsches Zimmer, wenn Ihre Versicherung die anfallenden Kosten für die Behandlung nicht abdeckt.

Hier noch einmal zur Erinnerung: Es gibt die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei handelt es sich um einen Leistungskatalog, in dem für jede mögliche Behandlung ein bestimmter Leistungssatz festgelegt wird. Nach diesem Katalog kann das Krankenhaus abrechnen, sobald der Chefarzt oder auch bestimmte Spezialisten die Behandlungen und auch Operationen durchführen. Außerdem wird häufig nach der GOÄ abgerechnet, sobald der Patient in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht ist. Die GKV übernimmt die Gebühren nach GOÄ nicht. Wenn Sie also nach diesem Katalog ohne eine ausreichende Zusatzpolice abgerechnet werden, kann es sehr schnell sehr teuer für Sie werden.

Freie Arztwahl

Im Detail bedeutet dies, dass Sie die Möglichkeit haben, sich in ein Krankenhaus Ihrer Wahl einweisen zu lassen, um dort vom Chefarzt oder einem Spezialisten Ihrer Wahl behandelt zu werden. Die GKV deckt lediglich die Einweisung in das am nächsten gelegene Krankenhaus mit den passenden Möglichkeiten der Behandlung ab, die nicht nach GOÄ abgerechnet werden.

Welche Tarife können Sie wählen?

  1. Volle Absicherung auf der ganzen Linie
    Im Idealfall sind durch Ihre Zusatzpolice der gesamte Verlauf der Krankheit und die entsprechende Behandlung nach GOÄ abgedeckt. Dies beinhaltet eine Vor- und Nachbehandlung durch Ihren Wahlarzt. Wenden Sie sich also mit Herzproblemen an einen Kardiologen in einem bestimmten Krankenhaus und Sie werden dort von ihm operiert und auch anschließen behandelt, um die Heilung zu überwachen, werden sämtliche Kosten getragen. Außerdem greift dieser Tarif auch bei ambulanten Operationen und Ihnen steht es auch hier zu, einen Wahlarzt zu nutzen. Zu guter Letzt wird hier außerdem der Höchstsatz der GOÄ voll übernommen. Zumeist wird der 2,3-fache GOÄ-Satz übernommen, aber einige Tarife gehen bis zum gesetzlichen Höchstsatz von 3,5.
  2. Absicherung mit Vor- und Nachbehandlung
    Dies ist für die meisten Tarife der Standard. Ihnen steht die gesamte Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten zu, auch im Bereich der Vor- und Nachbehandlung. Die Deckung der Kosteb des 3,5-fachen Satzes ist aber hier nicht immer gegeben. Bei einem solchen Tarif sollten Sie genau auf den abgedeckten Höchstsatz achten. Für ambulante Operationen durch Privatärzte werden hier oft keine Kosten übernommen.
  3. Gezielte Absicherung einzelner Bereiche
    Es werden Verträge angeboten, die sich auf ganz spezielle Bereiche beziehen und von der stationären Absicherung ein wenig weggehen. Dennoch handelt es sich darum, Behandlungen nach GOÄ abzudecken, und damit sind sie in gewisser Weise Teil der Zusatzpolicen zur Krankenversicherung. Wenn Sie Wert darauf legen, dass Sie vor und nach einer Operation von einem Spezialisten behandelt werden, können Sie hierfür gezielt einen Tarif abschließen, der nur dies abdeckt. Häufig bekommt man dies auch für ambulante Eingriffe geboten.

Ein guter Tarif sollte auf jeden Fall den Höchstsatz der GOÄ abdecken und die Vor- und Nachbehandlung beinhalten. Für ambulante Operationen auf einen Spezialisten zugreifen zu können ist ein schöner Zusatz, aber in den meisten Fällen nicht wirklich notwendig. Wenn Sie also einen Vertrag wählen, der die zweite Option beinhaltet, sind Sie auf der sicheren Seite.

Krankenhauszusatzversicherung abschließen – was sollte beachtet werden?

Bei den angebotenen Tarifen und möglichen Leistungen ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Bevor Sie sich für einen Vertrag entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass er mindestens folgende Punkte abdeckt:

  • Deckung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz
  • freie Krankenhauswahl
  • Vor- und Nachbehandlungen sind abgedeckt
  • unbegrenzte Anzahl von Leistungstagen
  • gutes Preisleistungsverhältnis

Über diese Punkte hinaus gibt es aber noch ein paar weitere Dinge, die beim Abschluss einer Zusatzpolice fürs Krankenhaus zu beachten sind. Um einen Missbrauch der Versicherung zu verhindern, wird vom Versicherer im Normalfall eine Wartezeit angesetzt. Innerhalb dieser Periode ist der Vertrag zwar bereits abgeschlossen, der Versicherte kann aber für diesen Zeitraum keine oder nur durch einen Unfall bedingte Leistungen in Anspruch nehmen. Hier heißt es also: früh genug absichern, um eine eventuell kostspielige Wartezeit zu vermeiden. Denn stellen Sie sich vor, bei Ihnen wird ein Herzproblem diagnostiziert. Nun, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, schließen Sie eine Police ab, um zukünftige Kosten zu decken; zwei Monate später erleiden Sie eine Herzattacke und Ihre Wartezeit ist noch nicht vorüber. Diese liegt bei stationären Zusatzpolicen nämlich meist bei drei Monaten. Eine kleine Ausnahme gibt es für Kosten, die durch Psychotherapie, Zahnersatz oder eine Entbindung entstehen. Hier beträgt die Wartezeit meist acht Monate. Es macht also durchaus Sinn, die Versicherung frühzeitig abzuschließen. So sind Sie im Ernstfall voll abgesichert.

Da es sich auch bei den Zusatzpolicen um eine Krankenversicherung handelt, kommt es außerdem beim Antrag auf Aufnahme zu einer Gesundheitsprüfung. Damit haben die Versicherungen die Möglichkeit, sich ein Bild über Ihren gesundheitlichen Zustand zu machen. Unter Umständen können Sie hier als Versicherter abgelehnt werden. Die Prüfung erfolgt zumeist auf dem schriftlichen Weg. Sie erhalten einen Fragebogen zu Ihrer Krankengeschichte. Diesen sollten Sie wahrheitsgemäß ausfüllen, denn sollte im späteren Verlauf festgestellt werden, dass Sie hier falsche Angaben gemacht haben, kann der Versicherer seine Leistungen unter Umständen zurückfordern oder auch verwehren. Sollte der Versicherer Fragen zu Ihrem Krankenverlauf haben, erhalten Sie eventuell weitere Fragebögen, welche detailliertere Informationen abfragen. Es ist auch üblich, dass sich Versicherer mit Ihren Ärzten in Verbindung setzten und um die vorübergehende Aufhebung der Schweigepflicht bitten.

Weitere wichtige Punkte im Überblick:

  • Wartezeiten von 3 Monaten einkalkulieren
  • Für Schwangerschaften, Zahnersatz und Psychotherapie können Wartezeiten von bis zu 8 Monaten angesetzt werden
  • Eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes ist Standard
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Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit?

In der Tat gibt es einige Versicherer, die sich dazu entschieden haben, die Wartezeit komplett aus Ihren Verträgen zu streichen. Dabei handelt es sich unter anderem sogar um recht große und bekannte Anbieter, die mit vielen Leistungen überzeugen können.

Natürlich kommen diese Policen mit ein paar Besonderheiten daher, über die Sie sich vor einem Abschluss im Klaren sein sollten. Die Wartezeit ist für die Versicherer ein effektives Instrument, um Missbrauch vorzubeugen. Werden erst nach drei Monaten Zahlungen vom Versicherer eingefordert, so ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, dass der Versicherte den gesamten Zeitraum mit einer akuten Krankheit gelebt hat, ohne die notwendige Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Versicherer, die ohne eine Wartezeit arbeiten, nehmen also ein finanzielles Risiko auf sich, das abgedeckt werden muss. Und diese Kosten werden natürlich auf den Versicherten umgelegt. Sie haben also keine Wartezeit, zahlen dafür aber auch einen Kostenbeitrag, der über dem Durchschnitt liegt. Auf lange Sicht gesehen haben Sie hier erhebliche Mehrkosten. Möchten Sie mit einem solchen Vertrag einen günstigen Beitrag erreichen, müssen Sie einige Abstriche bei den Leistungen in Kauf nehmen.

Zusätzlich ist die Gesundheitsprüfung für diese Policen wesentlich aufwendiger und intensiver als bei anderen Versicherern. Es beginnt hier bereits mit dem Fragebogen zum Erstantrag. Neben einer umfassenden persönlichen Krankengeschichte werden hier auch Informationen zu Mitgliedern Ihrer Familie und deren Krankheitsgeschichte angefordert.

Außerdem müssen verschiedenen Unterlagen von Ärzten und Krankenhäusern dem Antrag beigelegt werden. Häufig kommt es danach zu weiteren Befragungen. Fragebögen, die sich auf ein bestimmtes Thema beziehen, werden Ihnen zugesandt, wenn die ersten Angaben unschlüssige Informationen enthalten. In nahezu allen Fällen werden Ärzte kontaktiert und Aufenthalte im Krankenhaus genau recherchiert. Aufgrund dieser intensiven Recherche kommt es hier auch wesentlich häufiger dazu, dass Antragssteller von der Versicherung abgelehnt werden. Da man als Kunde eine Leistung vom Versicherer anfragt, hat dieser das Recht die Anfrage, ohne Nennung von Gründen, abzulehnen. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Versicherung nicht in der Pflicht steht, Angaben vor Abschluss des Vertrags auf Richtigkeit zu prüfen. Sollte es sich also im Verlauf herausstellen, dass Sie eine falsche Angabe gemacht haben, kann der Vertrag sofort vom Versicherer aufgehoben werden und bereits gezahlte Leistungen müssen Sie im Ernstfall rückerstatten.

  • Die Besonderheiten im Überblick:
  • Wartezeiten sollen Missbrauch vorbeugen
  • Policen ohne Wartezeit sind häufig teurer
  • Deutliche ausführlichere Gesundheitsprüfung
  • Falsche Angaben führen zur Kündigung und zur Rückforderung von Leistungen

Hinweis: Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit in Anspruch zu nehmen, ist in nur wenigen Fällen eine sinnvolle Entscheidung. Brauchen Sie die Versicherung, um kurzfristig Leistungen zu übernehmen, so ist das Risiko recht groß, dass Sie mit Ihrem Krankheitsbild abgelehnt werden. Schwangerschaften sind hier eine kleine Ausnahme. Schwangere werden in eine solche Police aufgenommen, wenn vom Arzt bestätigt werden kann, dass es keinerlei Komplikationen im bisherigen Verlauf gab. Aufgrund der höheren Beiträge lohnt es sich für die Versicherung also auch, Schwangere mit einer wartezeitfreien Police auszustatten. Sie möchten eine solche Police abschließen? Sprechen Sie uns an!

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung – Besonderheiten im Überblick

So wie es Versicherungen gibt, die eine Police ohne Wartezeit anbieten, gibt es auch die Möglichkeit, die Gesundheitsprüfung zu umgehen. Mithilfe der Gesundheitsfragen können die Versicherer sich ein genaues Bild über Ihren gesundheitlichen Zustand machen und haben die Möglichkeit, relativ genau abzuschätzen, wie hoch Ihr Risiko auf bestimmte Erkrankungen ist. Natürlich bestätigen Ausnahmen auch hier die Regel; ein kerngesunder Patient kann über Nacht schwer erkranken und der bereits tot Geglaubte kann innerhalb kürzester Zeit wieder das blühende Leben sein. Dennoch bietet der Gesundheitscheck einen guten Überblick über Ihre allgemeine Verfassung und lässt den Versicherer das eigene Risiko gut kalkulieren.

Natürlich besteht somit auch die Gefahr, dass Sie von der Versicherung abgelehnt werden. Sei es aufgrund einer bereits bestehenden Krankheit, einem immer wiederkehrenden Krankheitsbild oder Ihrer Familiengeschichte. Es ist gesetzlich nicht einmal vorgeschrieben, dass man Ihnen die genauen Gründe nennen muss. Sollte es sich allerdings um Punkte handeln, die Sie ändern können, bekommen Sie meist eine sehr detaillierte Ablehnung, in der erläutert wird, wie Sie es eventuell dennoch in Zukunft zu einem Abschluss kommen kann. Häufig handelt es sich hier um Dinge, wie schweres Übergewicht in Kombination mit Rauchen, Typ 1 Diabetes und ähnliche Erkrankungen. Hier hat der Patient durchaus die Möglichkeit, Änderungen zu erreichen und den Zustand seiner Gesundheit zu verbessern.

Welche Optionen haben Sie also, wenn Sie bereits von einer oder sogar mehreren Versicherungen abgelehnt wurden, da Sie den Gesundheitscheck nicht bestanden haben? Es gibt eine überraschend große Anzahl von bekannten und unbekannten Versicherern am Markt, die eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Auf den ersten Blick scheint dies ein finanzielles Risiko für den Versicherer aufzuwerfen, aber die Zahlen sprechen hier eine andere Sprache. Es ist erstaunlich, wie genau man bereits das Risiko einer Erkrankung aus den Angaben zum Geschlecht, dem Alter, dem Bildungsstand und dem Wohnort kalkulieren kann. Die Versicherer versuchen also gezielt, eine gute Mischung zwischen Kunden mit einem hohen und einem niedrigen Risikoprofil zu versichern. Außerdem werden häufig auch Policen mit einer Gesundheitsprüfung von der gleichen Firma angeboten, somit haben diese einen weiteren Weg Ihre Kosten zu kalkulieren.

Natürlich hat die Sache einen Haken: Die monatlichen Kosten sind wesentlich höher als die von vergleichbaren Policen. Auch wenn die angebotenen Leistungen sich nicht von anderen Tarifen unterscheiden, so müssen Sie hier richtig tief in die Tasche greifen, um ein annähernd gleiches Angebot zu erhalten. Sich nach einer Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung umzuschauen ist also wirklich nur ratsam, wenn Sie es nicht durch die Prüfung der anderen Anbieter schaffen. Mit dieser Option zu beginnen, hat keinerlei Vorteile für Sie und es kommen lediglich hohe Beitragskosten auf Sie zu. Wenn Sie abgelehnt wurden, weil Sie bereits unter einer akuten Krankheit leiden, die medizinische Aufmerksamkeit benötigt, so macht eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung häufig nur dann Sinn, wenn Sie auch ohne Wartezeit angeboten wird. So haben Sie hier die Option anfallende Kosten für Ihre Krankheit sofort abdecken zu lassen.

Ist eine Wartezeit inklusive, so werden erst die Kosten für die Behandlungen erstattet, die danach anfallen. Eine bereits bestehende Krankheit wird nicht vom Versicherer übernommen. Es werden auch Policen angeboten, bei denen weder eine Wartezeit noch eine Gesundheitsprüfung anstehen, allerdings sind hier die anfallenden Kosten sehr hoch und rentieren sich nur in absoluten Ausnahmefällen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit ist recht teuer
  • Gesundheitsfragen helfen dem Versicherer, das Risiko abzuschätzen
  • Ein Verzicht auf Gesundheitsfragen muss demnach höhere Beiträge mit sich bringen
  • Mitunter versendet eine Krankenhaus-Zusatzversicherung auch detaillierte Ablehnung und gibt somit Tipps, wie es doch noch zum Abschluss kommen könnte

Tipp: Sie haben Interesse an einer Krankenhauszusatzversicherung, die auf Fragen zu Ihrer Gesundheit und auf eine Wartezeit verzichtet? Wir beraten Sie in unserem Chat sehr gerne und helfen Ihnen den passenden Tarif zu finden!

Was kostet eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus?

Der Beitragssatz für die GKV wird in unregelmäßigen Abständen dem finanziellen Bedarf der Krankenkassen angepasst. Momentan liegt dieser Betrag etwa zwischen 14,5 % und 15,5 % des Bruttoeinkommens des Versicherten. Dieser Satz kann sich aber zu jeder Zeit ändern und sowohl nach oben als auch nach unten angepasst werden. Dabei werden die anfallenden Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Dieser fixe Kostenbeitrag ist für den einen oder anderen Arbeitnehmer bereits eine finanzielle Belastung, die zwar offensichtlich notwendig, aber nicht immer leicht zu verkraften ist. Eine Zusatzversicherung sollte damit natürlich keine Zusatzkosten erzeugen, die Sie nicht tragen können. Die Beiträge unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und variieren auch mit dem angebotenen Leistungskatalog. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, die Ihnen einen guten Überblick über die durchschnittlichen Kosten verschaffen.

Einbett-zimmer Keine
Höchstsatz-begrenzung
Chefarzt-behandlung Ambulante OPs Rooming-In Schadens-
freiheits-rabatt
Stabiler
Beitrag im Alter
30-jähriger
Versicherter (♂/♀) Monatsbeitrag Ø
 ✓  ✓  ✓  ✓  ✓  ✓  ✓  35 Euro
 x  ✓  ✓  ✓  ✓  ✓  ✓  30 Euro
 x  x  ✓  ✓  x  ✓  ✓  22 Euro
 x  x  ✓  x  x  ✓  x  18 Euro

Natürlich gibt es Versicherer, die wesentlich über oder unter diesen Werten für die Kosten liegen. Sie sollten aber auf keinen Fall schlussfolgern, dass Sie mit dem günstigsten Tarif am besten liegen. Es ist immer auch wichtig, sich den Service und die Abwicklung durch die jeweilige Krankenhauszusatzversicherung anzuschauen.

Die vier aufgezeigten Optionen sind Beispiele, die einen groben Überblick für mögliche Leistungspakete geben. Bei einigen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, sich ihr ganz individuelles Paket zusammen zu stellen. Sie können zum Beispiel auf das Einbettzimmer verzichten, wenn Sie dieser Luxus nicht interessiert. Auch die Rooming-In Variante ist für kinderlose Versicherte überflüssig und kann entfernt werden.

Egal, für welche Leistungen Sie sich entscheiden, behalten Sie immer im Auge, dass die Beiträge für einen sehr langen Zeitraum anfallen. Es gibt nämlich keinen guten Grund, eine Zusatzversicherung zu kündigen. Auf lange Sicht können die anfänglich höheren Gebühren sich rentieren. Vor allem, wenn die Police einen Rabatt für Schadensfreiheit beinhaltet und die Beiträge im Alter stabil bleiben. Eine Erhöhung der Beiträge im Alter kann unter Umständen recht teuer werden.

Tipp: Um einen idealen Tarif zu günstigen Konditionen zu erhalten, sollten Sie die einzelnen Angebote genau miteinander vergleichen. Auch das Gespräch mit einem Experten ist äußerst hilfreich. Sie können bei uns spezielle Fragen klären und Ihr individuelles Profil im Bereich Versicherungen erstellen lassen. So wird Ihnen genau aufgezeigt, welche Policen Sie benötigen und was wirklich wichtig ist. Wir analysieren anhand Ihrer persönlichen Gegebenheiten wie Alter, Geschlecht und Krankheitsgeschichte, welcher Tarif letztlich am besten zu Ihnen passt. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!

Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich – Tarife vergleichen und günstige Policen abschließen

Ein Vergleich einzelner Policen im Hinblick auf Leistungen und Kosten ist nahezu immer eine lohnende Angelegenheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits bestehende Versicherungen checken möchten oder auf der Suche nach einer neuen Versicherung sind. Im Fall der Krankenhauszusatzversicherung ist das Angebot in Deutschland sehr groß. Über 100 Tarife werden angeboten und nahezu jeder Versicherer hat seine eigenen Besonderheiten. Da den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach.

Bevor Sie sich auf die Suche nach einer Krankenhauszusatzversicherung machen, sollten Sie sich auf jeden Fall ausführlich mit dem Thema befassen und die Optionen, Vorteile und Nachteile der angebotenen Leistungen kennen. Sie werden schnell feststellen, dass es viele Fragen zum Thema gibt, die sich nicht so leicht klären lassen. Genau hier ist die Hilfe eines Experten gefragt. Auf unserem Portal können Sie schnell und einfach einen anonymen Vergleich vornehmen und sich uns in Verbindung setzen. Dabei stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

  • Beratung per Telefon
  • Anfragen per E-Mail
  • Gespräch im Chat

Dabei können Sie selber entscheiden, wie und wann Sie mit uns in Verbindung treten möchten. Wir sind zu Geschäftszeiten per Telefon erreichbar und beantworten Ihnen gern alle Fragen zu Ihrer Versicherung. Wenn Sie keine Zeit haben, uns anzurufen, können Sie uns auch per E-Mail erreichen. Auf diese Weise lassen sich Ihre Fragen auch in Ihrem hektischen Arbeitsalltag beantworten. Und für die spontanen Zwischenfragen steht Ihnen immer jemand in unserem Direktchat zur Verfügung.

Außerdem bieten wir Ihnen einen umfangreichen Vergleich der Tarife an, den Sie schnell, einfach und anonym online durchführen können. Geben Sie ein paar Infos zu Ihrer Person (keine persönlichen Daten!) und Ihren Wünschen zu Leistungen an, und schon kann es losgehen. Wir listen Ihnen eine Vielzahl an Anbietern auf, die Ihrem Suchprofil entsprechen. Jeder Tarif wird dabei auf Herz und Nieren überprüft. Die Versicherungen mit den besten Konditionen werden zudem für Sie gekennzeichnet, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Einen Vergleich im Bereich Krankenhauszusatzversicherung hat letztlich viele Vorteile für Sie:

  • vergleichen Sie eine große Anzahl von Tarifen zur Krankenhauszusatzversicherung
  • der Vergleich ist unabhängig und ungebunden
  • haben Sie Vor- und Nachteile auf einen Blick
  • vergleichen Sie schnell und kostenlos
  • nutzen Sie individuelle Suchkriterien für ein optimiertes Ergebnis

Tipp: Mit einem Online Versicherungsvergleich finden Sie schnell den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse. Zusätzlich steht Ihnen unser kompetentes Team aus Beratern zur Seite, das mit Know-how und Enthusiasmus den besten Vertrag für Sie finden wird.

Fazit

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist eine Investition, mit der Sie einen Teil der Leistungen der PKV erhalten. Auf diesem Weg haben Sie die Chance, der Medizin der zwei Klasse zu entgehen und die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Trotzdem müssen Sie dafür nicht die Bedingungen erfüllen, die für eine komplette PKV nötig wären. Auch ohne hohen finanziellen Aufwand wissen Sie Ihre Familien und sich selbst auch bei einem Notfall in guten Händen.

Es gibt eine große Auswahl im Bereich der Krankenhaus-Zusatzversicherung. Die Tarife unterschieden sich zum Teil deutlich in Bezug auf die Leistungen und den Beitrag. Hier noch einmal die Vorteile und Leistungen einer guten Krankenhauszusatzversicherung in der Übersicht:

  • garantierte Behandlung durch den Chef- oder Wahlarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • freie Krankenhauswahl
  • freie Arztwahl bei ambulanten Operationen
  • Vor- und Nachbehandlungen durch Wahlarzt
  • Rabatt für Schadensfreiheit
  • Rooming-In für Versicherte mit Kindern

Da es eine einfache Krankenzusatzversicherung bereits für knapp 20 Euro im Monat gibt, sollte jeder Versicherte in der GKV eine solche Police abschließen. Krankheit kann jeden zu jedem Zeitpunkt treffen. Auch wenn Sie noch jung sind und einen aktiven und gesunden Lebensstil führen, die Statistiken in Deutschland sprechen für sich. Jährlich werden 20 von 100 Deutschen für eine Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen. Stationär behandelte Patienten bleiben im Schnitt 7,9 Tage im Krankenhaus. Es werden zusätzlich jährlich bis zu 600 Millionen ambulante Behandlungen durchgeführt.

Nutzen Sie unser Portal und suchen Sie mit unserem anonymen Rechner nach der richtigen Krankenhauszusatzversicherung für Ihren Bedarf. Finden Sie schnell und sicher einen passenden Tarif und sichern Sie sich für den Ernstfall ab. Eine Investition in Ihre Gesundheit ist eine Investition in Ihre Zukunft. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Tipp: Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder in unserem Live-Chat. Gemeinsam können wir Ihr eine passende Police für Sie finden und Sie damit perfekt für den Fall eines Aufenthalts im Krankenhaus absichern. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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1 oder 2 Bettversicherung