Die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV 2017
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Wie die Versicherungspflichtgrenze ist sie seit Jahren im Steigen begriffen.
2017 beträgt sie 52.200,00 Euro jährlich oder 4.350,00 Euro monatlich.
Davon abgeleitet beträgt die maximale Höhe des Basistarifs in diesem Jahr 635,10 Euro. 2013 waren es noch 610,13 Euro.