Die Krankenversicherung im Rentenalter – Aussichten

Rentner haben meist ein geringeres Einkommen. Damit fallen auch die Beiträge zur GKV gering aus. Die Rolle Ihres Arbeitgebers übernimmt nun der Träger der Rentenversicherung. Er kommt für einen Teil Ihres Beitrags auf. Den Rest übernehmen Sie selbst. Ihr Anteil wird vom Rentenversicherungsträger zusammen mit dessen Anteil abgeführt.

Doch wie sieht es nun mit der PKV aus? Hier richten sich die Beiträge nicht nach Ihrem Einkommen. Das heißt, Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie weniger bezahlen, wenn Sie Rente und damit weniger Geld erhalten. Einen Zuschuss können Sie aber ebenfalls erhalten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang:

  • Sie müssen einen Antrag auf den Zuschuss stellen. Tun Sie dies möglichst früh, am besten gleich dann, wenn Sie den Rentenantrag stellen.
  • Der Zuschuss beträgt maximal die Summe, die Sie als gesetzlich Versicherter erhalten würden. Kein Geld bekommen Sie dagegen für die Pflegeversicherung.