Die Private Krankenversicherung für Studenten über 25

Das Erreichen eines Alters von 25 Jahren hat unter Umständen Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung als Student. Inwieweit das so ist und wie die Konsequenzen ausfallen, unterscheidet sich je nach Ihrer Situation:

  1. Für gesetzlich Versicherte:
    Sind Sie als Student gesetzlich über die Familienversicherung versichert, so endet diese mit dem 25. Lebensjahr. Sie kann allerdings um die Zeit verlängert werden, die Sie Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben. Danach sind Sie Mitglied in der studentischen Krankenversicherung und zahlen monatliche Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Diesen Status haben Sie bis zum 30. Lebensjahr. Ab dem 30. Lebensjahr müssen Versicherte entweder volle Beiträge zahlen oder können zur PKV wechseln.
  2. Für privat versicherte Kinder von Beamten:
    Auch die Mitversicherung in der Beihilfe fällt weg, sobald ein Student das 25. Lebensjahr erreicht hat. Allerdings werden auch in diesem Fall Wehr- und Ersatzdienst angerechnet. In die Krankenkasse können Versicherte im Anschluss nicht wechseln. Stattdessen bietet sich ein Studententarif bei dem bisherigen privaten Versicherer an bzw. – falls dieser keinen solchen anbietet – ein Wechsel zu einem anderen Anbieter.

Waren Sie von vornherein voll privat versichert, so hat das Erreichen des 25. Lebensjahres keine Auswirkungen auf Ihre Versicherung. Diese läuft einfach weiter wie gewohnt.