Die Privatversicherungs-Grenze gilt auch für Künstler

Die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung gilt auch noch für einige andere Berufe. Dazu zählen:

  • Freiberufliche Künstler und Publizisten
  • Selbstständige Landwirte
  • Selbstständige Gärtner

Gehören Sie zu der ersten Gruppe, haben Sie in Hinsicht auf Ihre Krankenversicherung noch eine besondere Option. Sie können eine Aufnahme in die Künstlersozialversicherung (KSK) beantragen. Diese zahlt quasi den Zuschuss des Arbeitgebers zu Ihren Beiträgen. Damit sinken die Kosten stark. Auch mit einer privaten Versicherung besteht diese Option. Jedoch müssen Sie in diesem Fall beachten, dass Sie den Zuschuss verlieren, sobald Sie die betreffende Tätigkeit aufgeben. Das kann zum Beispiel im Alter der Fall sein.