Ermäßigter Beitragssatz in der Krankenversicherung – was hat es damit auf sich?
Ein ermäßigter Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Krankheit keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen haben. Als freiwillig versicherter Freiberufler oder Selbstständiger können Sie dagegen wählen. Bei einem normalen Beitragssatz erhalten Sie Krankengeld ab der sechsten Woche Ihrer Krankheit. Wählen Sie die Ermäßigung, entfällt dieser Anspruch.
Tipp: Verzichten Sie nicht auf eine Absicherung ihres Einkommens im Krankheitsfall. Sind Sie selbstständig, kann sonst schnell die eigene Existenz auf dem Spiel stehen. Sie können sich gegen Zusatzbeiträge für die Wahltarife der GKV entscheiden oder eine private Absicherung wählen. Sie möchten mehr darüber wissen? Kein Problem – sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!