Für die Privatversicherung gilt eine Einkommensgrenze

Wer sich wann privat versichern kann, unterscheidet sich je nach Gruppe. Beamte sowie die meisten Freiberufler und Selbstständigen können jederzeit einen Antrag. Studenten können zu Beginn Ihres Studiums die PKV wählen. Sie müssen dies aber innerhalb von drei Monaten tun.

Schwieriger ist die Sache für Angestellte. Denn diese müssen mit Ihrem Bruttoeinkommen eine Jahr lang eine Grenze überschreiten. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu angepasst. 2017 beträgt sie 56.250,00 Euro pro Jahr bzw. 4.687,50 Euro pro Monat.

Haben Versicherte mehrere Einkommen, gelten folgende Regeln:

  • Die Einkommen aus zwei nichtselbstständigen Tätigkeiten werden addiert.
  • Haben Sie dagegen ein Einkommen aus nichtselbstständiger und eines aus einer selbstständigen Tätigkeit, wird nur das erste berücksichtigt.

Bei der Berechnung Ihres Einkommens werden zudem neben Ihrem Lohn oder Gehalt die folgenden Faktoren berücksichtigt:

  • Sachbezüge
  • Pauschale Überstunden
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung
  • Regelmäßige Sonderzahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld

Nicht einbezogen werden dagegen pauschal besteuerte Bezüge und Familienzuschläge. Ein Sonderfall tritt zudem ein, wenn Sie die Stelle wechseln und Ihr Gehalt mit diesem Wechsel über die Grenze steigt. Dann müssen Sie nicht ein Jahr lang warten. Sie können bereits mit dem Antritt der neuen Stelle in eine private Krankenversicherung wechseln.

Beachten Sie: Die Grenze bleibt auch relevant, wenn Sie als Angestellter bereits privat versichert sind. Denn in diesem Fall gilt: Sinkt Ihr Lohn oder Gehalt irgendwann unter die Grenze, sind Sie automatisch gesetzlich pflichtversichert. Für die Wahl einer privaten Versicherung ist also auch ein Blick auf die weitere Entwicklung Ihres Einkommens zu empfehlen. Davon betroffen sein können Versicherte zum Beispiel auch in der Elternzeit. Denn hier erhalten Sie keine Zuschüsse zu Ihrer Krankenversicherung von Ihrem Arbeitgeber, müssen aber weiter Beiträge zahlen