Gibt es bei der Krankenversicherung fürs Kind Vorgaben für die Schwangerschaft?

Wie bereits erwähnt, sollte von einem Antrag in die PKV während der Schwangerschaft besser abgesehen werden. Sind Sie aber bereits privat versichert, gelten andere Bedingungen als in der GKV. Sie profitieren hier auch von einer besonders guten Versorgung:

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das sogenannte Mutterschutzgeld und einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber, und zwar von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach.
  • In der PKV gilt das zunächst nicht. Auch hier ist aber ein Zuschuss möglich. Klären Sie dies mit Ihrer jeweiligen Versicherung. Auch die Chance auf eine beitragsfreie Zeit besteht in manchen Fällen. Dafür kann jedoch ein Tarifwechsel nötig sein. Davon abgesehen zahlen Sie auch in der Schwangerschaft weiter normal Beiträge.
  • In den Leistungen ist die private Versicherung der gesetzlichen auch während der Schwangerschaft voraus. So bekommen Mütter hier oft mehr Termine für den Ultraschall bezahlt.