Gilt die Familienversicherung für Beamte?

Als Beamter können sie Ihre Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich über die Familienversicherung kostenfrei mitversichern. Somit sind Sie diesbezüglich anderen gesetzlich Versicherten wie Angestellten gleichgestellt. Dafür verzichten sie allerdings auf Ihren Beihilfeanspruch. Da Ihre Kinder grundsätzlich jedoch auch beihilfeberechtigt sind, sollten Sie hier genau rechnen.

Grundsätzlich werden für Kinder von Beamten bis zu 80% der Behandlungskosten als Beihilfe vom Dienstherrn getragen. Aus diesem Grund kann es günstiger sein, für sich selbst die Beihilfe in der PKV zu nutzen und für die Kinder zusätzlich einen günstigen Tarif abzuschließen als die Familienversicherung in der GKV zu nutzen. Hier sind zwar die Kinder kostenfrei versichert, aber Sie müssen den vollen Beitrag für sich selbst tragen.