In welchen Fällen eine Krankenversicherung für das Kind privat oder gesetzlich ausfallen sollte

Welche Form der Versicherung Sie sich für Ihr Kind wünschen, sollten Sie sich am besten schon vorab überlegen. Denn je nachdem, wie die Eltern versichert sind, muss auch das Kind versichert werden. Eine Wahl haben Sie zum Zeitpunkt der Geburt oft gar nicht. Sie müssen die Weichen dafür im Vorhinein stellen. Deshalb sollte ein Wechsel zur PKV gut überlegt sein, möchten Sie in naher Zukunft Mutter bzw. Vater werden. Spekulieren Sie damit, Ihr Kind kostenlos über die GKV zu versichern, bleiben Sie lieber Mitglied der Krankenkassen.

Beachten Sie: Ein Antrag auf Eintritt in eine PKV sollte möglichst nicht in der Schwangerschaft gestellt werden. Dann ist das Risiko für eine Ablehnung leider recht hoch. Viele Versicherungen betrachten nämlich das finanzielle Risiko in diesen Fällen als gravierend. Das rührt daher, dass schwangere Frauen besonders gefährdet in Hinsicht auf Erkrankungen sind. Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall beraten. Es kommt auch hier nicht zuletzt auf den Anbieter an. In manchen Fällen hat ein Antrag gleich zum Beginn der Schwangerschaft gute Chancen. Wir beraten Sie gern!

In folgenden Fällen können oder müssen Sie Ihr Kind privat versichern:

  • Wenn beide Eltern privat versichert sind, gilt das automatisch auch für das Kind. Dieses muss in derselben Versicherung wie die Eltern versichert werden.
  • Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das höhere Einkommen.
  • Nicht verheiratete Paare haben die freie Wahl.