Ist eine Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?

In der Regel wird von privaten Krankenversicherungen bei einem Aufnahmeantrag immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Schließlich will das jeweilige Unternehmen abschätzen, inwiefern Sie ein finanzielles Risiko darstellen. Dazu kann sie Ihren Antrag einfach ablehnen, denn anders als in der GKV besteht bei der PKV kein Aufnahmezwang.

Eine Ausnahme davon stellt der 2009 eingeführte Basistarif dar. Gehören Sie zu dem Personenkreis, der darauf einen Anspruch hat, darf Sie die betreffende Versicherung nicht ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung führt sie im Regelfall dennoch durch, um ihre Kosten intern zu kalkulieren. Diese hat aber keine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Beiträge. Auch wenn Sie innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft in einen Tarif wechseln, der nicht mehr Leistungen bietet, als Ihr alter, müssen Sie dafür keine Gesundheitsprüfung absolvieren.

Außerdem bieten viele Unternehmen Krankenzusatzpolicen ohne Gesundheitsprüfung an. In diesem Fall empfiehlt es sich aber, es zunächst bei einem anderen Unternehmen mit Gesundheitsprüfung zu versuchen, und nur bei einer Ablehnung auf solche Angebote zurückzukommen. Denn diese sind im Regelfall teurer.

Ob die Furcht vor einer Gesundheitsprüfung gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Entgegen verbreiteter Annahmen führen Vorerkrankungen oder chronische Leiden nicht immer zu einem ablehnenden Bescheid. Stattdessen werden in vielen Fällen Risikozuschläge erhoben oder es wird Ihnen ein Ausschluss einiger Leistungen vorgeschlagen. Dafür spielt es auch eine Rolle, wie weit die Behandlung zurückliegt.

Ein Risikozuschlag bedeutet, dass die Krankenkasse den Beitrag erhöht. Die Versicherung will sich damit für das Risiko abzusichern, dass eine in der Vergangenheit aufgetretene Erkrankung wieder auftritt und eine teure Behandlung nötig macht. Dabei sind zwei Formen von Risikozuschlägen möglich:

  1. Der Risikozuschlag wird auf den gesamten Beitrag erhoben.
  2. Er betrifft nur bestimmte Behandlungen, die im Falle des Wiederauftretens des betreffenden Leidens notwendig werden.

Der zweite Fall kann eine günstige Option sein. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn Sie davon ausgehen können, dass die betreffende Krankheit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht wieder auftritt. Dann spielt der Risikozuschlag für die von Ihnen zu zahlenden Kosten keine weitere Rolle. Außerdem kann ein Zuschlag unter Umständen nach 3 Jahren auf Antrag auch wegfallen. Dazu ist aber ein ärztliches Attest notwendig, welches Ihnen bescheinigt, dass die betreffende Krankheit auskuriert ist.

Bietet Ihnen der Versicherer dagegen einen Vertrag mit Leistungsausschluss an, bedeutet dies meist, dass Sie an einer chronischen Krankheit leiden, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu Kosten führen wird. Dies hat zur Folge, dass Leistungen für diese Behandlungen komplett von Ihnen selbst gezahlt werden müssen. Der Rest des Leistungskatalogs wird davon nicht beeinträchtigt.

So werden beispielsweise häufig psychotherapeutische Leistungen von Versicherungen ausgeschlossen. Während ein Risikozuschlag in vielen Fällen in Kauf genommen werden kann, ist ein Ausschluss von Leistungen oft schwerer zu verkraften. Eine sorgfältige Kalkulation ist in beiden Fällen notwendig. Seien Sie dabei aber schonungslos ehrlich zu sich selbst und schätzen Sie das Risiko des Wiederauftretens einer Erkrankung genau ein.

Grundsätzlich gilt: Vorerkrankungen, die wahrscheinlich nicht wieder auftreten und zudem schon etwas zurückliegen, müssen kein Grund sein, vor einem Antrag auf Aufnahme in eine private Versicherung zurückzuschrecken. Anders sieht es aus, wenn eine Behandlung im Bereich Psychotherapie akut durchgeführt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft wieder notwendig wird. Dann sollten Sie sich schon im Vorfeld beraten lassen, ob ein Aufnahmeantrag in Ihrem Fall Sinn macht. Dazu können wir mit Ihnen zusammen einen Testantrag erstellen und dessen Chancen bei verschiedenen Versicherern einschätzen.