Krankenversicherung für Ausländer – Besonderheiten im Überblick
Auch wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben, müssen Sie eine Krankenversicherung besitzen. Dafür gilt Folgendes:
- Zunächst einmal gilt für Angestellte das Gleiche wie für Ihre deutschen Kollegen. Sie sind gesetzlich versichert, können aber, wenn Ihr Gehalt hoch genug ausfällt, zu einer privaten Versicherung wechseln.
- Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU und haben Sie (noch) keine Beschäftigung, müssen Sie sich privat versichern.
- Ausländische Studenten, die an einer deutschen Hochschule studieren, sind beitragspflichtig, wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen. Anderenfalls können Sie sich befreien lassen, legen Sie eine europäische Ausweiskarte von einer Versicherung aus Ihrer Heimat vor.
Theoretisch können Sie als Ausländer auch bei Ihrer alten Versicherung bleiben. Das geht aber nur, wenn die Versorgung durch diese mindestens den Rahmen der Versorgung durch die GKV aufweist. Zudem darf ein Selbstbehalt die Summe von 5.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
PKV Anbieter haben meist eine ganze Reihe von Tarifen speziell für Ausländer im Angebot. Diese richten sich an unterschiedliche Personen. Sie unterscheiden sich, je nachdem, in welchem Rahmen und für welche Zeit Sie in Deutschland leben. Auch wenn Sie nur kurzfristig in Deutschland sind (z.B. wegen eines Stipendiums) werden Ihnen von der PKV spezielle Tarife angeboten. Die Versorgung im Rahmen einer solchen Tarife ist oft sehr umfassend – und das schon für niedrige Beiträge.