Krankenversicherung für Beamte – Kosten und Leistungen

Für die Beihilfe gelten zunächst folgende Punkte:

  • Welchen Umfang die Beihilfe abdeckt, unterscheidet sich je nach Ihrem Arbeitgeber.
  • Ist der Ehepartner nicht gesetzlich versicherungspflichtig und fällt sein Einkommen nicht höher als eine bestimmte Grenze aus, so kann dieser über Sie in der Beihilfe mitversichert werden. Auch ein Kind kann bis zum 25. Lebensjahr bzw. bei Wehr- und Ersatzdienst mitversichert werden. Es darf in diesem Fall allerdings nur ein geringes Gehalt beziehen.
  • Die Abrechnung über die Beihilfe funktioniert wie in der privaten Krankenversicherung. Das heißt, Sie reichen Rechnungen bei der Beihilfe ein und diese erstattet dann einen Teil der Kosten.

Im Regelfall entscheiden sich Beamte für private Zusatzversicherungen, um den Teil der Kosten abzudecken, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Von Vorteil ist hier nicht nur die große Auswahl an Leistungen. Ihnen werden auch oft besonders günstige Tarife angeboten. Mit der GKV kombinieren lässt sich die Beihilfe nur bei einer entsprechend langen Vorversicherungszeit. Möchten Sie dennoch in der gesetzlichen Versicherung bleiben, so müssen Sie auf die Beihilfe komplett verzichten.