Krankenversicherung für den Ehepartner – Vorteil der Krankenkassen

In der gesetzlichen Familienversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ehepartner mitversichern:

  • Er darf weder von der Versicherungspflicht befreit bzw. in anderer Form versichert noch hauptberuflich selbstständig sein.
  • Zudem darf nicht mehr als 385 Euro im Monat verdient werden, bei einem Minijob bis zu 450 Euro.

Diese gesetzlichen Regeln treffen auch auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu, jedoch nicht auf unverheiratete Paare von Mann und Frau. Auch in der Beihilfe kann ein Lebenspartner mitversichert werden. Dieser darf dafür aktuell nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr vor der Stellung des Antrags verdienen.