Krankenversicherung in der Bundeswehr – Besonderheiten

Soldaten in der Bundeswehr müssen sich zunächst keine Gedanken um Ihre Krankenversicherung machen. Sie werden Rahmen der truppenärztlichen Betreuung versorgt. Diese ist unabhängig davon, ob Sie sich auf Zeit verpflichtet haben, Berufssoldat sind oder Wehrdienst leisten. Trotzdem sollten Sie an die Zeit nach der Armee denken. Denn dann brauchen Sie wieder einen Schutz:

  • Wer Wehrdienst leistet, hat es in dieser Hinsicht leicht. Sein Versicherungsschutz ruht während der betreffenden Zeit einfach und kann danach wieder aufgenommen werden.
  • Wer länger in der Bundeswehr seinen Dienst verrichtet und zuvor Mitglied in der GKV war, kann bei dieser eine Anwartschaft abschließen. So ist er nach dem Dienst wieder gesetzlich versichert.
  • Teilweise erhalten Angehörige der Bundeswehr auch nach Ihrem Ausscheiden noch Beihilfe. Den Rest können Sie wieder über Zusatzbeiträge für private Leistungen finanzieren.

Beachten Sie auch als Soldat, dass Sie für eine lückenlose Versorgung zuständig sind. Während Ihrer Dienstzeit ist diese garantiert, die Zeit im Anschluss sollte aber früh genug berücksichtigt werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gern!