Krankenversicherung kündigen – Infos für die PKV

Wenn Sie Ihre PKV kündigen, achten Sie auf die Mindestversicherungsfrist. Diese kann bis zu drei Jahre betragen. Kündigen können Sie in einem Zeitraum von drei Monaten, entweder zu Beginn des Kalenderjahres oder zu Beginn des Versicherungsjahres. Das hängt von Ihrem Anbieter ab.

Zudem haben Sie in diesen Situationen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung:

  • Sie erhalten Heilfürsorge, zum Beispiel als Polizeivollzugsbeamter oder auch im Zivildienst.
  • Ihr Tarif wird erhöht oder die Leistungen geändert. In diesem Fall haben Sie zwei Monate für die Kündigung ab Zugang der Mitteilung über die Änderung. Diese tritt dann rückwirkend in Kraft.
  • Am häufigsten ist der Grund für eine Kündigung wohl der, dass Ihr Gehalt unter die Einkommensgrenze sinkt. Dann sind Sie automatisch wieder gesetzlich versichert. Sie müssen Ihrer Versicherung aber in jedem Fall eine Bestätigung dieser Tatsache vorlegen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintreten der gesetzlichen Versicherungspflicht.

In der GKV können Sie jederzeit zum übernächsten Monat kündigen, wenn Sie mindestens 18 Monate gesetzlich versichert waren. Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, müssen Sie sogar drei Jahre lang in der betreffenden Krankenkasse bleiben. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag aufweist oder einen solchen erst einführt. In diesem Fall haben Sie das Recht einer Sonderkündigung. Das gilt aber nicht für Änderungen, die alle Krankenkassen durchführen (z.B. durch Änderungen der Gesetze).

Wichtig ist in jedem Fall: Damit die Kündigung wirksam wird, benötigt Ihre alte Versicherung eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung. Dies ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung der Fall!