Krankenversicherung nach der Kündigung

Beziehen Sie ALG I, so sind Sie zunächst automatisch gesetzlich pflichtversichert. Dabei können Sie sich zu Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit für eine Krankenkasse Ihrer Wahl entscheiden. Doch was können Sie tun, wenn Sie privat versichert bleiben möchten?

  • Dies können Sie, wenn Sie mindestens fünf Jahre vor dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit in der PKV waren. Außerdem muss Ihr Tarif mindestens die Leistungen aufweisen, die auch die gesetzliche Versicherung bietet.
  • Sind Sie 55 oder älter, so müssen Sie meist sogar in der privaten Krankenversicherung bleiben. Gesetzlich versichern können sich dann nur, wenn Sie dies schon einmal innerhalb der vorangegangenen 5 Jahre waren.

Für privat Versicherte empfiehlt sich in diesem Fall die Vereinbarung einer Ruhenszeit bzw. Anwartschaft. Denn so können Sie nach Ihrer Arbeitslosigkeit jederzeit wieder in die private Krankenversicherung zurück, ohne dass Ihr gestiegenes Alter in Hinsicht auf den Tarif berücksichtigt wird. Bei dem Bezug von ALG II haben Sie übrigens die Wahl. Ob sich eine private Versicherung in diesem Fall finanziell lohnt, ist fraglich.

Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben wollen und können, erhalten Sie einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dieser fällt aber nur so hoch aus, wie es auch bei gesetzlichen Versicherungen der Fall wäre.