Krankenversicherung ruhen lassen – eine Alternative?

Müssen Sie aus der PKV in die GKV zurück, weil Ihr Einkommen unter die Grenze gesunken ist, besteht die Möglichkeit, die Versicherung ruhen zu lassen. Das hat große Vorteile, denn anderenfalls gilt, falls Sie später wieder zurück möchten:

  • Ihr neues Alter wird für den Tarif berücksichtigt. Dieser ist damit automatisch teurer.
  • Sie müssen eine neue Gesundheitsprüfung ablegen. Dies kann je nach Einzelfall mit dem Risiko einer Ablehnung oder eines Risikozuschlags verbunden sein.

Um diesen Risiken vorzubeugen, können Sie beispielsweise eine Anwartschaft abschließen. Dabei wird unterschieden zwischen diesen zwei Varianten:

  1. Kleine Anwartschaft: Dafür bezahlen Sie monatlich nur einen sehr geringen Anteil Ihres Tarifs. Jedoch müssen Sie in diesem Fall bei einem Wiedereintritt in die PKV zwar keine Gesundheitsprüfung ablegen. Ihr gestiegenes Alter wird aber berücksichtigt.
  2. Große Anwartschaft: Diese Variante ist teurer, je nach Anbieter sogar deutlich. Dafür spielt Ihr Alter hier bei einem Wiedereintritt keine Rolle.

Außerdem bietet Ihnen Ihre Versicherung unter Umständen die Vereinbarung einer Ruhenszeit an, sind Sie arbeitslos oder in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Der große Vorteil dieser Option besteht darin, dass sie kostenlos ist. Allerdings ist eine Ruhenszeit begrenzt – oft auf 6 Monate bis maximal drei Jahre. Im Anschluss empfiehlt sich eine Anwartschaft, können Sie nicht vorher schon in von der gesetzlichen in Ihre private Krankenversicherung zurück.

Möchten Versicherte ohnehin in die GKV wechseln, ist ein gesunkenes Einkommen vielleicht sogar ein Glücksfall. Denn der Weg zurück ist nicht immer so einfach.