Krankenversicherung – Versicherungspflicht für alle Personen

Seit 2009 müssen alle Personen in Deutschland ihre Gesundheit versichern. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Freiberufler, Rentner, Studenten oder Beamte. Der Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht gilt, unterschied sich je nach Art der Versicherung:

  • Für die PKV zum 01.01.2009
  • Für die GKV zum 01.04.2007

Teilweise besteht für nicht Versicherte sogar die Pflicht, rückwirkend Beiträge zu zahlen. Welcher Versicherung sie zugeordnet werden, richtet sich danach, in welchem System sie zuletzt versichert waren. Falls sie noch nie eine Krankenversicherung besaßen, entscheidet der Beruf. Freiberufler, Beamte und Selbstständige werden nach dieser Regel der PKV zugeordnet.