Der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung

Sind Sie Angestellter und in der PKV versichert, erhalten Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Dafür gelten die folgenden Vorgaben:

  • Der Umfang der Leistungen Ihres Tarifs muss ungefähr dem der GKV entsprechen.
  • Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie maximal die Hälfte Ihres Beitrags. Das gilt aber auch nur, wenn diese Hälfte nicht höher als die Bemessungsgrenze ausfällt.
  • Zur Pflegeversicherung bekommen Sie aktuell einen Zuschuss von 41,51 Euro. Versicherte, die keine Kinder haben und älter als 23 Jahre alt sind, erhalten 46, 58 Euro.
  • Der Zuschuss wird nicht für Rückerstattungen oder einen Selbstbehalt gezahlt. Zudem entfällt er ganz, wenn Sie Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen.

Damit privat Versicherte einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, müssen Sie diesem eine Bescheinigung über die Höhe Ihres Basisbeitrags vorlegen. Eine solche erhalten sie von ihrer Versicherung.