Der Krankenversicherung Höchstbeitrag in der GKV

Theoretisch könnten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit wachsendem Einkommen immer weiter steigen. In der Praxis wird die Höhe der Prämie jedoch begrenzt. Diese Grenze wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet.

Verdienen Sie mehr als das Gehalt an diesem Punkt, so zahlen Sie immer nur den bei dieser fälligen Beitrag – unabhängig von weiteren Steigerungen Ihres Gehalts. Die Beitragsbemessungsgrenze hat inzwischen auch eine Funktion in der PKV. Hier ist sie ausschlaggebend für den maximalen Beitrag, der im Basistarif erhoben werden kann. Dieser Tarif wurde 2009 neu eingeführt und ist brancheneinheitlich definiert.

Nachfolgend ein kleines Beispiel für die Berechnung:

Jahreseinkommen: 55.000 Euro

Beitragsbemessungsgrenze: 48.600 Euro

Arbeitnehmerbeitrag: 332,10 Euro/Monat

Sollte nun das Einkommen auf 59.000 Euro pro Jahr steigen, ändert dies nichts mehr an der Höhe des Beitrags, da sich dieser bereits am Maximum befindet.