Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Mit einer geringfügigen Beschäftigung haben Sie in Hinsicht auf Ihre Versicherung mehr Möglichkeiten, als viele annehmen:

  • Besonders günstig ist es, können Sie sich über Ihren Ehepartner in der Familienversicherung mitversichern. Dafür dürfen Sie nicht mehr als 400 Euro in einer geringfügigen Beschäftigung verdienen.
  • Verdienen Sie mehr, sind Sie gesetzlich pflichtversichert. Die Beiträge fallen hier aber konsequenterweise sehr niedrig aus.
  • Ist der Job nicht sozialversicherungspflichtig und besteht auch nicht die Möglichkeit einer Versicherung über die Familienversicherung, müssen Sie sich entweder freiwillig oder privat gesetzlich versichern. Hier kann eine private Versicherung billiger sein. In der GKV zahlen Sie weniger, wenn Sie mehr als 401 Euro verdienen.