Krankenversicherung für Neugeborene abschließen – gibt es besondere Regeln?

Beachten Sie, dass ein Kind nach der Geburt nicht automatisch krankenversichert ist. Andererseits gilt auch in diesem Fall die Versicherungspflicht. Davon abgesehen möchten Sie sicher ohnehin, dass Ihr Baby eine möglichst gute Versorgung genießt:

  • Wird das Baby in der GKV versichert, handelt es sich dabei in der Regel um die Krankenkasse des Elternteils mit dem höheren Einnahmen. Dieser muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden, die das Standesamt Ihnen bei Anmeldung des Kindes ausstellt.
  • Melden Sie Ihr Kind bei einer privaten Versicherung an, tun Sie dies am besten innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Denn in diesem Fall ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst seit mindestens zwei Monaten Mitglied in der betreffenden Versicherung sind.

Tipp: Das Alter ist theoretisch immer ein wichtiger Aspekt bei dem Antrag auf eine PKV. Diesen Punkt können Sie aber bei einem Baby getrost vernachlässigen.