Krankenversicherung fürs Kind – das sollten Sie beachten!

Zunächst einmal ist es aber weiterhin so: Lässt sich ein Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichern, ist das eine besonders günstige Variante. Denn in der PKV muss jeweils pro Person ein Beitrag entrichtet werden. Weitere Vorteile bestehen darin, dass ein Hausmann oder eine Hausfrau ebenfalls über den Partner mitversichert werden kann und in der Elternzeit keine Beiträge fällig werden.

Jedoch bietet sich die Variante mit der gesetzlichen Familienversicherung nicht für jeden an. In folgenden Fällen kann sie nicht in Anspruch genommen werden:

  • Beide Eltern sind privat versichert. In diesem Fall wird auch das Kind privat versichert.
  • Die Eltern sind unterschiedlich versichert. Dann fallen auch für den Nachwuchs eigene Beiträge an.
  • Sie können Ihr Kind über die Beihilfe mitversichern. In diesem Fall bietet es sich an, den Rest über private Zusatzpolicen für Zusatzbeiträge abzudecken.

Ein Argument, das auch in diesem Zusammenhang Gewicht hat, ist das, dass in der PKV auch für Kinder oft eine bessere Versorgung angeboten wird. Wer auf hohe Leistung viel Wert legt, ist mit der Grundversorgung durch die GKV unter Umständen nicht zufrieden.