Krankenversicherung und Elternzeit – Besonderheiten im Überblick

In der Elternzeit bietet Ihnen die GKV einen speziellen Vorteil. Denn in dieser Phase müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beiträge entrichten. Sind Sie Mitglied in einer PKV, zahlen Sie zunächst weiter Ihre Prämie. In manchen Fällen besteht aber auch hier die Möglichkeit zu einer beitragsfreien Zeit oder reduzierten Beiträgen. Sprechen Sie Ihren Anbieter darauf an.

Beachten Sie: Als privat Versicherter erhalten in der Elternzeit keinen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber, obwohl Sie weiter Beiträge zahlen. Es kann zudem schnell passieren, dass Sie, sind Sie in der PKV versichert, während der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert werden, weil sich Ihr Einkommen reduziert. In diesem Fall lohnt sich eine Anwartschaft, um im Anschluss ohne Probleme wieder in Ihre alte Versicherung zurückzukehren.