Krankenversicherung und Selbstständige – die Formalitäten

Selbstständige dürfen wählen. Auch wenn Sie vorher angestellt waren, haben Sie die freie Wahl, welche Versicherung Sie bevorzugen, sobald das Angestelltenverhältnis beendet ist. Wenn Sie möchten, können Sie aber auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Voraussetzung dafür ist: Sie waren die letzten 12 Monate durchgehend gesetzlich versichert oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate. Allerdings müssen Sie den Antrag zum Verbleib in der GKV innerhalb von drei Monaten nach Existenzgründung stellen.

Auch für Selbstständige und Freiberufler gelten die üblichen Kriterien, wenn Sie in die private Krankenversicherung eintreten wollen:

  • Sie müssen einen Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen.
  • Über die Kosten entscheiden neben der Gesundheit vor allem Ihr Alter und die Versorgung, die Sie wählen.

Ein Mindesteinkommen wird von der PKV nicht angenommen. Das ist aber ohnehin unerheblich für die Höhe Ihres Beitrags. Höchstens spielt es für Ihren Antrag eine Rolle, ob Sie ein gesichertes Einkommen genießen. Schließlich möchten private Versicherungen davon ausgehen können, dass Sie möglichst lange ein Kunde bleiben.