Wie errechnet sich der Beitragssatz in der Krankenversicherung?

In den Krankenkassen gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der zwischen Versichertem und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Als Basis dafür, wie hoch dieser ausfällt, dient Ihr Bruttoeinkommen. Bei der Berechnung werden neben dem Arbeitsentgelt folgende Faktoren eingeschlossen:

  • Versorgungsbezüge
  • Pacht- und Mieteinnahmen
  • Gesetzliche Rentenzahlungen • Einnahmen aus Kapitalanlagen

Außerdem kann auch in diesem Fall noch je nach Krankenkasse ein Zusatzbeitrag fällig werden. Das trifft aber derzeit nur auf wenige Krankenkassen zu. In den meisten Fällen müssen Sie in der GKV nicht mit Zusatzbeiträgen rechnen.