Lohnt sich der PKV Basistarif für Beamte?
Den sogenannten Basistarif müssen alle privaten Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 anbieten. Er ist in seiner Höhe einheitlich geregelt. Der Sinn des Basistarifs der PKV besteht vor allem darin, dass damit auch Personen eine Krankenversicherung genießen, die nach den bisher geltenden Regelungen schlechte Voraussetzungen dafür mitbringen.
Denn das Besondere am Basistarif der PKV ist: Wer sich dafür bewirbt, muss von der betreffenden privaten Krankenversicherung aufgenommen werden – ohne Gesundheitsprüfung. Auch das Alter des Versicherten spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Antragssteller müssen weder eine Ablehnung durch eine private Versicherung noch Risikoaufschläge fürchten. Damit ist der Basistarif zunächst einmal auch für sehr alte Personen oder solche mit schweren Vorerkrankungen grundsätzlich offen.
Günstig ist er allerdings in vielen Fällen nicht. Zwar ist die Höhe des Basistarifs begrenzt. Derzeit verlangen aber die meisten privaten Krankenversicherten den Höchstsatz. Dieser bewegt sich aktuell bei 627,75 Euro im Monat. Dazu kommt noch die Pflegepflichtversicherung, die für Versicherte ohne Kinder 93,15 Euro und für solche mit Kinder 83,03 Euro beträgt. Damit ist der Basistarif innerhalb der privaten Krankenversicherung in den meisten Fällen nur eine Notlösung, zum Beispiel wenn die Beiträge des Versicherten im Laufe der Zeit immens angestiegen sind. Zumindest ist sein Leistungsumfang größer als der des älteren Standardtarifs.
Für Beamte gestaltet sich das unter Umständen anders. Denn diese zahlen nur einen Prozentsatz des Höchstbetrags, der sich nach ihrem Beihilfeanspruch richtet. Je nachdem wie viele Kosten dieser abdeckt, müssen Beamte für den Basistarif der PKV weniger als 200 Euro bezahlen. Das kann sich im Einzelfall lohnen.
Die wichtigsten Fakten zum Basistarif für Beamte:
- Jede private Versicherung muss einen Basistarif anbieten
- Dieser muss sich mindestens an den Leistungen der GKV orientieren
- Der Beitrag orientiert sich am Höchstsatz der GKV
- Sie zahlen als Beamter nur einen Teil des Betrags (Orientierung am Beihilfeanspruch) für die Versicherung
- Der Basistarif ist oftmals nur eine Notlösung, kann sich für Beamte jedoch durchaus lohnen
Wichtig: Der Basistarif stellt nicht die einzige Möglichkeit für Beamte dar, trotz einer schweren Vorerkrankung eine private Krankenversicherung zu wählen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses dürfen diese dank der sogenannten „Öffnungsklausel“ nicht wegen Vorerkrankungen von der Versicherung abgelehnt werden. Leistungsausschlüsse sind dann ebenfalls nicht zulässig. Allenfalls Risikoaufschläge in einer Höhe von maximal 30 Prozent dürfen anfallen.