Maklermandat

    1. Die Vollmacht des Klienten umfasst
    1.1 die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern bzw. sonstigen Produktgebern, einschließlich der Abgabe aller dieVersicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen;

    1.2 die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge;

    1.3 die Entgegennahme aller Vertragsbedingungen sowie der Vertragsinformationen und -bestimmungen anstelle des Auftraggebers (der Klient hat jederzeit das Recht diese Unterlagen nach Abstimmung mit dem Makler in dessen Büro einzusehen oder die spätere Zusendung zu verlangen).

    2. Korrespondenz
    Von dieser Vollmacht macht der Makler in Abstimmung mit dem Klienten Gebrauch. Die Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart gilt. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann aber vom Klienten jederzeit widerrufen werden.
    3. Kooperationspartner
    Der Versicherungsmakler ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Maklervertrag Untervollmachten an andere Finanz- und Versicherungsmakler, Kooperationspartner und Maklerpools- insbesondere an die aruna GmbH – Kalckreuthstr. 11, 10777 Berlin, sowie an Personen zu erteilen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

    4. Einwilligung zur Datenerhebung

    Der Klient willigt darin ein, dass seine Daten, Personalien und Kontoverbindungen vom Makler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden.

    Der Makler darf die so überlassenen Daten verwenden um den Klienten weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Ferner ist es dem Makler gestattet, sämtliche Klientendaten auch an Tochterunternehmen oder Kooperationspartner zur weiteren Verwendung, Verarbeitung und Speicherung weiterzugeben. Der Auftraggeber willigt ein, dass die dem Makler überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personenkreise (z. B. Rechtsanwälte) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Klienten weitergegeben werden dürfen.

    Ich/wir willige(n) ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderung) ergeben, an den Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen.

    Ich/wir willige(n) ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind über den Makler an mich/ uns zu richten.

    Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten kann dem Makler jederzeit und unabhängig von dem restlichen Vertrag entzogen werden.