PKV – erhalte ich einen Arbeitgeberzuschuss?

Als Angestellter haben Sie auch mit einer privaten Versicherung Anrecht auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Für diesen gelten folgende Vorgaben:

  • Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte Ihres monatlichen Beitrags. Außerdem gibt es eine Grenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Mehr Geld erhalten Sie auch nicht, wenn 50 Prozent Ihres Beitrags höher als diese Summe ausfallen würden.
  • Ihr private Versicherung muss mindestens Leistungen im Umfang der GKV enthalten
  • Zu Eigenbeteiligungen und Rückerstattungen erhalten Sie keine Zuschüsse. Beziehen Sie diesen Aspekt bei Ihrer Planung mit ein.
  • Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung beträgt 2017 maximal 55,46 Euro.

Sind Sie privat versichert, müssen Sie dem Arbeitgeber die Höhe Ihrer Beiträge nachweisen. Dazu erhalten Sie von der PKV eine Bescheinigung.

Wichtig ist: Beziehen Sie Elterngeld, Krankentagegeld oder Mutterschaftsgelt, entfällt der Zuschuss.