Das PKV-Krankentagegeld – eine besondere Leistung

Zu den Zusatzversicherungen, die Ihnen in der PKV angeboten werden, gehört auch das Krankentagegeld. Mit diesem Begriff können viele nichts anfangen. Dabei handelt es sich aber um eine Leistung, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Angeboten der PKV gehört.

Denn wenn diese ernsthaft erkranken, kann das zu einer Gefahr für die Existenz werden. Sie bekommen in diesem Fall keinen Lohn von einem Arbeitgeber. Aufträge können aber meist ebenfalls nicht mehr wahrgenommen werden. Damit fällt das Einkommen meist komplett weg. Krankengeld wird von der GKV aber erst nach der sechsten Woche gezahlt. Diese Zeit kann nicht jeder problemlos überbrücken. Vor allem gilt dies, wenn Sie noch am Anfang Ihrer Tätigkeit stehen. Dann haben sich meist keine Ersparnisse angesammelt. Zudem haben Sie oft noch keinen festen Kundenstamm, der sich auch einmal eine gewisse Zeit vertrösten lässt.

Das Krankentagegeld ist eine Alternative zu den Wahltarifen, die Krankenkassen anbieten. Damit können Sie im Notfall die sechs Wochen überdauern, bis Sie Krankengeld erhalten. Mit dieser Leistung erhalten Sie schon ab dem ersten Tag Ihrer Krankheit finanzielle Unterstützung. So sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn Sie keine Rücklagen für einen solchen Fall angelegt haben.

Auch Angestellte können von Krankentagegeld profitieren. Denn in ihrem Fall gilt:

  • Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung, sind Sie schwer erkrankt.
  • In der Zeit danach übernimmt die GKV – für maximal 78 Wochen, es sei denn, es tritt eine neue Krankheit auf, die mit der anderen nicht in Verbindung steht.
  • Sie erhalten allerdings in diesem Fall nicht Ihr volles Gehalt. Meist handelt es sich dabei um 70 Prozent und auch diesem Teil wird nicht unbedingt Ihr echtes Gehalt zugrunde gelegt. Als Obergrenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze.

Angestellte mit einem hohen Einkommen müssen in diesem Fall auf viel Geld verzichten. Das kann schmerzen, vor allem weil die meisten festen Kosten im Regelfall weiterhin fällig werden. Wer dafür privat vorsorgt, genießt folgende Vorteile:

  • Sie können ein Krankentagegeld vereinbaren, das so hoch ist wie Ihr Nettoeinkommen inklusive Sozialversicherungsanteil.
  • Die Zahlung ist nur durch das Feststellen einer geminderten Erwerbsfähigkeit oder einer durch Krankheit bedingten Berufsunfähigkeit beschränkt. Eine maximale Dauer gilt zunächst nicht.

Ein Krankentagegeld lohnt sich also für verschiedene Personen. In jedem Fall gilt: Unterschätzen Sie das Risiko nicht, dass mit einer ernsten Erkrankung verbunden ist. Ein solcher Fall kann schnell zu einer Existenzprobe werden oder bei Angestellten mit schmerzhaften Einsparungen verbunden sein. Überlegen Sie sich deshalb, wie Sie die Einschränkungen Ihrer Versicherung in solchen Situationen wettmachen können.