Der Basistarif in der PKV

Der 2009 eingeführte Basistarif erfüllt einen ähnlichen Zweck und ist ähnlich gestaltet. Einige Unterschiede gibt es aber doch:

  • Die Leistungen in diesem Tarif sind denen der GKV noch weiter angeglichen worden. Zudem können Versicherte im Basistarif Zusatzversicherungen abschließen. Dies ist im Standardtarif nicht möglich.
  • In den Basistarif wechseln können alle Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, sowie jeder der seinen Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat. Auch Personen mit einer gesetzlichen Rente oder beamtenrechtlichen Versorgung sowie hilfebedürfte Menschen dürfen einen Antrag stellen. Schließlich können Personen wechseln, die bisher den Standardtarif bezogen haben.

Ob Sie nun den Basis- oder Standardtarif wählen, sollten im Einzelfall entschieden werden. Jeder dieser Tarife hat im direkten Vergleich Vorteile. So ist das Leistungsangebot im Basistarif deutlich größer. Dafür zahlen Sie im Standardtarif oft weniger. Das gilt vor allem für Ehepaare, die gemeinsam nur das 1,5-fache des Betrags entrichten müssen.

Im Basistarif können Sie außerdem eine Zusatzversicherung abschließen. Das ist im Standardtarif nicht möglich. Jedoch bieten bisher nur wenige Anbieter entsprechende Leistungen an. Im Basistarif sind Sie zudem in der Wahl des Arztes beschränkt. Hier können Sie nur einen Arzt mit Kassenzulassung aufsuchen. Diese Beschränkung gilt im Standardtarif nicht. Theoretisch können Sie im Basistarif auch einen Selbstbehalt vereinbaren. Da dies im Regelfall jedoch nicht zu niedrigeren Tarifen führt, ist es kaum zu empfehlen.