Der Standardtarif in der PKV – Informationen

Seit zu Beginn des Jahres 2009 der Basistarif in der PKV eingeführt wurde, sind viele Versicherte unsicher. Denn schon vorher gab es den sogenannten „Standardtarif“. Die beiden Tarife fallen zwar ähnlich aus, sind aber nicht deckungsgleich. Auch wer wechseln darf, unterscheidet sich.

Den Standardtarif gibt es seit 1994. Er ist vor allem für ältere Versicherte gedacht, die in einen günstigen Tarif wechseln wollen:

  • Die Leistungen sind mit denen der GKV in etwa vergleichbar
  • Er darf nicht teurer sein als die Beitragsbemessungsgrenze. Da Altersrückstellungen in diesem Tarif berücksichtigt werden, fällt er oft sogar recht günstig aus.
  • Ehepaare müssen sogar zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Tarifs zahlen. Das gilt aber nur, wenn das gemeinsame Einkommen nicht höher ausfällt als die Versicherungspflichtgrenze
  • In den Standardtarif wählen können alle Versicherte, die älter als 55 sind und Ihren Vertrag in der privaten Krankenversicherung vor dem Beginn des Jahres 2009 abgeschlossen haben. Ihr Einkommen darf außerdem 2017 nicht höher als 56.250 Euro brutto sein. Wer älter als 65 und seit mindestens 10 Jahren Kunde der Versicherung ist, kann jederzeit in den günstigen Tarif wechseln.