Private Krankenversicherung und arbeitslos – was nun?
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Auch wer bisher in seinem Job erfolgreich war und von einer Beförderung zur nächsten eilte, kann davon betroffen sein. In einem solchen Fall stellt sich auch die Frage, wie Sie mit Ihrer Krankenversicherung verfahren.
Die Vorgaben sind hier recht eindeutig, unterscheiden sich aber je nach Ihrer beruflichen Vorgeschichte und Ihrer Person. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie ALG I oder ALG II erhalten.
- Privat Versicherte unter 55 Jahren müssen sich beim Bezug von ALG I in die GKV melden. Ihre Krankenkasse können Sie zu Beginn frei wählen.
- Möchten Sie lieber privat versichert bleiben, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie die letzten fünf Jahre privat versichert waren. In dieser Zeit muss Ihr Tarif mit ähnlichen Leistungen wie bei der GKV ausgestattet gewesen sein.
- Sofern Sie beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit 55 Jahre oder älter sind, müssen Sie in der privaten Versicherung bleiben. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren einmal gesetzlich versichert waren.
- Sind Sie länger arbeitslos und beziehen Sie ALG II, so besteht kein Zwang, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Versicherte erhalten dann Zuschüsse zu Ihren Beiträgen – allerdings nicht mehr als auch gesetzlich Versicherte erhalten würden.
Auch für die Zeit im Anschluss an Ihre Arbeitslosigkeit sind die Vorgaben recht klar. Waren Sie während der Zeit gesetzlich versichert, bleiben Sie dies auch automatisch. Als Angestellter können Sie erst dann wieder in die PKV wechseln, wenn Ihr Einkommen die geltende Pflichtgrenze überschreitet. Haben Sie sich dagegen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, so bleiben Sie auch nach der Aufnahme eines Jobs privat versichert.
Wenn Sie während der Zeit ohne Job privat versichert bleiben, erhalten Sie einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dieser orientiert sich in der Höhe allerdings an der GKV sowie der Pflegeversicherung. Ob sich das für Sie rechnet bzw. bezahlbar bleibt, hängt von der Höhe Ihres Tarifs und natürlich der Dauer der Arbeitslosigkeit ab.
Auf der anderen Seite möchten sich viele nicht damit abfinden, einfach wieder zurück in die GKV zu wechseln. Vor allem, wenn Sie damit rechnen, schon bald wieder in Ihren alten Job zurückzufinden, ist der Gedanke, die Mitgliedschaft in der PKV zu verlieren, wenig erfreulich. Schließlich müssten Sie in diesem Fall einen neuen Antrag stellen. Und das bedeutet:
- Sie müssen erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren und im schlimmsten Fall mit Ablehnung, Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
- Ihr höheres Eintrittsalter wird berücksichtigt und Sie zahlen damit entsprechend höhere Tarife.
Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihren Versicherer ansprechen und diesen nach der Möglichkeit der Vereinbarung einer Ruhenszeit fragen. Damit ruht Ihre private Versicherung für die Dauer ohne Job und Sie können im Anschluss einfach wieder eintreten, ohne eine Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen. Auch Ihr Alter spielt bei der Neuaufnahme keine Rolle. Diese Option steht Ihnen aber im Regelfall nur für einen eng begrenzten Zeitraum zur Auswahl. Daneben besteht die Möglichkeit der Anwartschaft. Auch in diesem Fall müssen Sie bei einem neuen Eintritt keine Gesundheitsprüfung absolvieren. Allerdings zahlen Sie im Rahmen dieses Modells monatlich Beiträge. Wie hoch diese sind, unterscheidet sich je nach Anbieter.
Tipp: Falls Ihnen eine Anwartschaft finanziell möglich ist, sollten Sie darauf nicht verzichten, planen Sie nicht, für den Rest Ihres Lebens gesetzlich versichert zu sein, Denn auf diese Art sparen Sie sich für den Fall eines Wiedereintritts erhebliche Mühen und unter Umständen auch Kosten. Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung!