Private Krankenversicherung und Psychotherapie – ein Sonderfall

Auch bei dem Thema Versicherung und Psychotherapie hat sich in den letzten Jahren einiges geändert. So haben einige Privatversicherer Ihre Leistungen im Bereich Psychotherapie deutlich verbessert, zum Beispiel indem ein fester jährlich von der Versicherung übernommener Stundensatz erhöht wurde. Außerdem können Sie jetzt in meisten Fällen auch eine Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten – die die Mehrzahl ausmachen – in Anspruch nehmen. Damit bietet die PKV nun auch bei psychischen Problemen, die in unserer Gesellschaft weit verbreitet sind, eine adäquate Versorgung.

Außerdem ist es keineswegs mehr immer so, dass eine in der Vergangenheit durchgeführte Psychotherapie automatisch dazu führt, dass Ihr Antrag auf Aufnahme in eine PKV abgelehnt wird.

Dennoch handelt es sich dabei weiter um ein heikles Thema. Vor allem, wenn Sie in der Vergangenheit psychologische bzw. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen haben und mit dem Gedanken spielen, eine private Versicherung abzuschließen, müssen Sie sich auf erschwerte Bedingungen gefasst machen. Dass Versicherer gerade bei dem Wort „Psychotherapie“ ein Warnsignal hören, hat vor allem folgende Gründe:

  • Wer einmal in psychologischer Behandlung war, trägt ein hohes Risiko, dass er diese in Zukunft wieder benötigt. Leider sind viele psychologische Leiden nur schwer gänzlich auszukurieren und bergen ein hohes Rückfallrisiko.
  • Bei entsprechenden Patienten fallen in der Regel nicht nur Kosten für die therapeutische Behandlung, sondern auch oft für begleitende diagnostische Maßnahmen an. Das fällt vor allem ins Gewicht, wenn es sich um psychosomatische Erkrankungen handelt. Denn entsprechende Patienten haben oft einen Ärztemarathon hinter sich, bevor sie die richtige Behandlung erfahren.

Nicht immer sind ambulante psychologische Behandlungen im Einzelfall wirklich teuer – verglichen mit anderen medizinischen Kosten. Aber gerade das als hoch angesehene Rückfallrisiko und das damit verbundene Risiko von zusätzlichen Kosten verleitet Versicherer dazu, einmal Betroffene nur zögerlich aufzunehmen oder gleich abzulehnen.

Wie bereits anfangs angedeutet, muss eine Psychotherapie in der Vergangenheit nicht mehr in ein striktes Nein münden. Dafür spielt es auch eine Rolle, wie lange die Behandlung in der Vergangenheit liegt. Manche Versicherer fragen mittlerweile nur noch einen Zeitraum von 5 oder sogar 3 Jahren in einer Gesundheitsprüfung ab. Eine psychische Erkrankung, die weiter zurückliegt, muss dann nicht mehr erwähnt werden.

Wird ein Zeitraum von 10 Jahren abgefragt und liegt die betreffende Therapie schon 9 Jahre zurück, steigen Ihre Chancen ebenfalls, trotzdem angenommen zu werden. Schließlich deuten die Zeichen darauf hin, dass Ihre Beschwerden auskuriert und ein Rückfall unwahrscheinlich ist. Außerdem wird von Seiten der Versicherer der Grund für die Behandlung berücksichtigt. Weniger schwer ins Gewicht fällt zum Beispiel meist ein Besuch beim Therapeuten aufgrund eines dramatischen Ereignisses in Ihrer Umgebung wie des Todes eines Verwandten.

Kritisch gesehen werden dagegen meist Behandlungen aufgrund von Erkrankungen wie Depressionen, Angsterkrankungen oder Essstörungen. Hier sind die Risiken eines stationären Aufenthaltes in einer Klinik und der damit verbundenen Kosten und Folgekosten besonders hoch.

Was Sie tun können: Sind Sie sich aufgrund einer psychologischen Behandlung in Ihrer Vergangenheit unsicher, ob Ihr Antrag eine Chance hat und an welche Versicherung Sie sich am besten wenden können, kann Ihnen unsere unabhängige Beratung weiterhelfen. Sammeln Sie dafür am besten alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Behandlung inklusive Diagnose. So erhalten wir ein umfassendes Bild und können das Risiko einer Ablehnung einschätzen.

Ein Weg, trotz Psychotherapie von der PKV angenommen zu werden, führt häufig über einen Ausschluss der Leistung. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Psychotherapie bei Bedarf selber tragen müssen. Wer nur kurz und erfolgreich in Behandlung war, um akute Beschwerden zu begegnen, für den kann diese Option infrage kommen. Müssen Sie damit rechnen, auch in Zukunft wieder therapeutische Hilfe zu benötigen, so ist ein Ausschluss der Leistung natürlich weniger attraktiv.

Tipp: Grundsätzlich lohnt sich auch als gesunder Mensch ein Blick darauf, welche Leistungen private Versicherer bei psychischen Beschwerden anbieten. Schließlich ist niemand vollständig gegen verbreitete Krankheiten wie Depressionen gefeit. Im Notfall macht es einen Unterschied, ob ein Anbieter zwanzig Stunden im Jahr oder fünfzig bezahlt.