Der Basistarif der privaten Versicherer – Angebot für Finanzschwache

Wer in Deutschland nicht in einer Krankenkasse pflichtversichert ist, hat mittlerweile unter Umständen das Anrecht auf eine Aufnahme in die PKV. Das Schlüsselwort in diesem Zusammenhang heißt „Basistarif“.

Die Verpflichtung für Versicherer, Ihren Kunden einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten besteht seit 2009. Damit sollen folgende Personen angesprochen werden:

  • Nicht krankenversicherter Personen, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die nicht zur Versicherung in der GKV verpflichtet sind.
  • Ehemals privat versicherte Personen. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem Ende des Jahres 2008 abgeschlossen haben, müssen Sie für einen Wechsel in den Basistarif keine weiteren Voraussetzungen beachten. Ältere Versicherte haben ein Anrecht auf den Wechsel, wenn Sie 55 Jahre alt sind und finanziell hilfebedürftig oder eine Rente oder Pension beziehen.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte (allerdings nur innerhalb von sechs Wochen)

Der Basistarif soll für diese Personengruppen vor allem eine Alternative zur GKV darstellen. Er zeichnet sich durch folgende gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften aus:

  • Die Höhe der monatlichen Beiträge darf die jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
  • Berechtigte Antragsteller dürfen nicht abgewiesen werden, auch wenn Sie diverse Erkrankungen in Ihrer Vergangenheit hatten.
  • Die Versicherer dürfen keine Risikoaufschläge festsetzen
  • Auch eigentlich enthaltene Leistungen dürfen nicht für bestimmte Personen ausgeschlossen werden.
  • Die von dem privaten Versicherer angebotenen Leistungen müssen in Art und Umfang denen der GKV entsprechen,
  • Es müssen Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro angeboten werden
  • Nachdem sich die Basistarife vor allem an finanzschwache Personen richten, existieren außerdem Möglichkeiten der Unterstützung für alle, denen sie nachweislich zu hoch ausfallen. In diesem Fall reduziert sich der Basistarif noch einmal um die Hälfte. Kann auch dieser Betrag nicht aufgebracht werden, ist ein staatlicher Zuschuss möglich.

Ob sich ein Basistarif lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Vor allem all jene, die damit Kosten sparen möchten, sollten sich diesen Schritt genau überlegen. Im Regelfall existieren innerhalb einer privaten Versicherung auch andere Tarife mit einem deutlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein Wechsel geht hier oft nicht mit wesentlichen Leistungseinbußen einher.