Die Private Krankenversicherung Deutschland – Grundzüge und Leistungen

Die GKV und die PKV unterscheiden sich wesentlich in Ihren Trägern, Ihrer Struktur und Ihrem Geschäftsmodell. Die Gesetzliche Versicherung in Deutschland wird von den Krankenkassen getragen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. Dagegen wird eine private Krankenversicherung von Unternehmen angeboten. Die Mitgliedschaft kommt durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Versicherten und dem Unternehmen zustande.

Das bringt mit sich, dass bei privaten Versicherungen nur in seltenen Fällen ein Aufnahmezwang besteht. Der Anbieter Ihrer Wahl kann Sie also aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen, ohne dass Sie die Entscheidung anfechten können. Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, wird von Versicherungen vor einer Aufnahme eine umfassende Gesundheitsprüfung gefordert. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind oft maßgeblich für Ihre Aufnahme und die Konditionen, die Ihnen angeboten werden. Die Krankenkassen dürfen dagegen nur in absoluten Ausnahmefällen Kunden ablehnen. Ihre Krankheitsgeschichte als Versicherter spielt in dieser Hinsicht keine Rolle.

Allerdings unterliegen auch die Versicherungsgesellschaften einer Kontrolle. Sie sind organisiert im Verband der PKV und unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Außerdem gibt es gesetzliche für Tarife, die jeder Anbieter einhalten muss. Dies betrifft zum Beispiel den noch relativ neu eingeführten, gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif. Auch wer sich überhaupt privat versichern darf, ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem mit einer jährlich neu definierten Einkommensgrenze.

Dennoch sind die Freiheiten im Bereich der PKV deutlich größer, sowohl für Versicherte als auch für die Unternehmen. Das bedeutet, Sie haben mehr Möglichkeiten, müssen aber auch mehr beachten, möchten Sie Mitglied werden und langfristig davon profitieren.

Die grundsätzlichen Merkmale der PKV im Überblick:

  • Private Krankenversicherungen werden von Unternehmen angeboten
  • Sie müssen bestimmte gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen erfüllen, um sich bewerben zu können.
  • Es besteht kein Aufnahmezwang. Der Anbieter kann frei entscheiden, ob er Sie als Mitglied aufnimmt.
  • Versicherte haben deutlich mehr Optionen in Hinsicht auf Tarife und Leistungen.