Unterschiede in der Abrechnung

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen ist bei privat Versicherten anders gestaltet als bei Kunden der Krankenkassen. Bei der GKV werden die Kosten im Regelfall direkt von der Kasse an den Arzt bezahlt. Dieser Prozess läuft ohne Ihr Zutun ab. Das bedeutet, Sie müssen nichts direkt aus eigener Tasche bezahlen und auch keine Abrechnung einreichen, sondern bei einem Arztbesuch nur Ihre Versichertenkarte vorlegen. Auch wie hoch die Kosten für die Behandlung ausgefallen sind, wissen Sie meist nicht. Dieses Prinzip wird auch als Sachleistungsprinzip bezeichnet.

Dagegen gilt in der PKV das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet für einen Arztbesuch Folgendes:

  • Der Arzt rechnet die von ihm erbrachten Leistungen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte ab.
  • Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
  • Sie reichen die Rechnung selbst bei Ihrem Versicherer ein. Dieser überprüft die Rechnung und überweist Ihnen entweder den vollen Betrag oder einen Teil davon – je nach Ihrem Tarif.

Privat Versicherte müssen nicht in jedem Fall in Vorkasse treten. Reichen Sie Rechnungen umgehend nach Behandlungen ein, werden diese meist schon innerhalb eines kurzen Zeitrahmens von dem Versicherer bearbeitet und bezahlt. Dann haben Sie die entsprechende Summe noch innerhalb der Zahlungsfrist und müssen nichts aus eigener Tasche vorstrecken. Anders verhält sich die Sache, wenn Sie erst mehrere Rechnungen ansammeln möchten, was sich bei geringen Beträgen allein aus organisatorischen Gründen lohnen kann. In jedem Fall stehen zunächst Sie gegenüber dem behandelnden Arzt in der Verantwortung, die Rechnung zu bezahlen.

Zunächst selbst bezahlen müssen Sie im Regelfall verschreibungspflichtige Medikamente. Handelt es sich dabei um besonders hohe Beträge oder sind Sie chronisch erkrankt, lässt sich jedoch auch eine Direkterstattung durch den Versicherer vereinbaren.

Das Prinzip der Erstattung der Kosten erscheint im ersten Moment vielleicht etwas umständlich, die Unterschiede zu der GKV fallen aber in der Realität nicht allzu groß aus. Dafür sorgen schon die schnellen Zahlungspraktiken der Versicherer. Dadurch müssen Sie nicht zwangsläufig in Vorkasse treten.

Hinweis: Bewahren Sie Rechnungen gut auf und prüfen Sie diese, bevor Sie sie einreichen. Schließlich machen auch Ärzte Fehler bei der Abrechnung. So ersparen Sie sich unnötige Probleme. Handelt es sich um höhere Beträge, empfiehlt es sich außerdem, Rechnungen schnell einzureichen, um die Summe nicht aus eigener Tasche vorstrecken zu müssen. Bei mehreren kleinen Rechnungen ist es meist praktischer, diese erst zu sammeln und dann einzureichen.