Die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft – Besonderheiten

Ein Eintritt in die PKV während der Schwangerschaft gestaltet sich leider in vielen Fällen schwierig. Denn die betroffenen Frauen bringen insofern ein höheres Kostenrisiko für Versicherer mit sich, als während der Schwangerschaft die Gefahr von Erkrankungen höher ausfällt als sonst. Deshalb zeigen sich viele Versicherer zögerlich, schwangere Frauen aufzunehmen, oder bieten diesen nur Tarife mit Zuschlag an. Lassen Sie sich deshalb eingehend beraten, bevor Sie während einer Schwangerschaft einen Antrag stellen. Die Gefahr, abgewiesen zu werden oder nur einen unvorteilhaften Tarif angeboten zu bekommen, ist in dieser Zeit besonders hoch. Wir helfen Ihnen auch in diesem Punkt!

Anders gestaltet sich die Sache, wenn sie schon längere Zeit in der PKV versichert sind. In diesem Fall sollten Sie vor allem folgende Aspekte für die Versicherung in der Schwangerschaft beachten:

  • Grundsätzlich können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen auch von der GKV gezahlt werden. Oft werden von der PKV aber noch zusätzliche Leistungen gezahlt – zum Beispiel eine höhere Zahl an Untersuchungen per Ultraschall.
  • Auch die Möglichkeit zu neun beitragsfreien Monaten besteht in vielen Fällen über das Krankentagegeld. Allerdings ist hierfür ein Tarifwechsel innerhalb einer bestimmten Frist notwendig. Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig zu diesem Thema

Hinweis: Ihre Beiträge müssen Sie übrigens auch während einer Schwangerschaft normal weiter entrichten. Sie haben dazu Fragen? Sprechen Sie uns an!