Private Krankenversicherung für Ihr Baby abschließen – so geht’s

Der Abschluss einer PKV für ein neugeborenes Kind ist im Regelfall nicht kompliziert. Wenn Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Entbindung bei Ihrer privaten Versicherung anmelden, ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Allerdings muss das Kind bei derselben Versicherung, in der auch seine Eltern versichert sind, angemeldet werden. Einen anderen Anbieter können Sie nicht wählen.

Der Tarif hängt bei Kindern von den gleichen Faktoren ab wie bei Erwachsenen:

  • Dem Alter beim Eintritt
  • Gesundheitsprüfung
  • Gewählte Leistungen

Den ersten Punkt können Sie bei einem Kleinkind vernachlässigen und auch der zweite spielt meist keine große Rolle. Schließlich hat ein Baby im Regelfall noch keine nennenswerten Vorerkrankungen erlitten.

Die Leistungen, über die Sie Ihren Nachwuchs versichern können, sind zunächst durch die begrenzt, die auch Sie als Eltern wahrnehmen. Sie können aber Zusatzpolicen abschließen, wenn Sie ein größeres Angebot für Ihren Nachwuchs wünschen. Auch in diesem Bereich stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.