Private Krankenversicherung ruhen lassen – diese Vorteile sind damit verbunden

Tritt bei Ihnen eine gesetzliche Versicherungspflicht ein, weil Ihr Einkommen die vorgeschriebene Pflichtgrenze unterschreitet, müssen Sie Ihre PKV nicht zwangsläufig kündigen. Sie haben auch die Möglichkeit, diese ruhen zu lassen. Dafür können Sie mit Ihrem Versicherer – je nach voraussichtlicher Länge der Auszeit und den Gründen dafür – eine Anwartschaft oder eine Ruhenszeit vereinbaren.

Damit müssen Sie sich nicht neu bewerben, wenn Sie Ihre alte private Versicherung wieder aufnehmen möchten. Das hat einige Vorteile, denn mit einem neuen Aufnahmeantrag sind teils erhebliche Nachteile und Risiken verbunden:

  • Höhere Kosten durch ein höheres Eintrittsalter
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung und damit verbunden vielleicht sogar eine Ablehnung, ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss. Wenn Sie in der Zeit nach Ihrer Kündigung ernsthaft erkrankt sind, stehen die Chancen für eine Wiederaufnahme in Ihre alte Krankenversicherung unter Umständen schlecht, und das obwohl Ihre „Auszeit“ nur von kurzer Dauer war.

Um diese Nachteile zu vermeiden und gleichsam dort anzufangen, wo Sie aufgehört haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.