Ruhensvereinbarung abschließen bei Arbeitslosigkeit oder Notlage

Eine Ruhensvereinbarung hat den großen Vorteil, dass Sie dabei in der Zeit, in der Sie gesetzlich versichert sind, nichts an Ihre alte private Versicherung bezahlen. Dafür ist sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zu maximal 3 Jahren möglich. Eine solche Vereinbarung gewähren manche Anbieter, falls Sie vorübergehend in eine wirtschaftliche Notlage geraten oder arbeitslos werden. Im Anschluss der vorgegebenen Zeit können Sie natürlich immer noch eine Versicherung zur Anwartschaft abschließen, für die Sie monatliche Beiträge entrichten.

Sowohl eine Anwartschaftsversicherung als auch eine Ruhensvereinbarung sind sinnvolle Alternativen zu einer Kündigung Ihrer Versicherung. Sie ersparen Ihnen höhere Tarife bei Wiedereintritt und verhindern eine mögliche Absage.

Welches Modell für Sie in Frage kommt, hängt in erster Linie von Ihren Voraussetzungen und Ihren Plänen für die Zukunft ab:

  1. Sind Sie sich sicher, dass Sie später wieder in Ihren alten Vertrag einsteigen möchten, und bereit, dafür in der Zwischenzeit auch regelmäßige Beträge zu entrichten, empfiehlt sich eine große Anwartschaftsversicherung. Denn in diesem Fall profitieren Sie später davon, dass Ihr höheres Eintrittsalter nicht auf Ihren Tarif angerechnet wird.
  2. Möchten Sie sich die Option offenhalten, wissen Sie aber nicht genau, inwiefern Sie wirklich in die PKV zurückkehren möchten oder können, kommt eher eine kleine Anwartschaftsversicherung in Betracht. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie sich nur kleine monatliche Beiträge leisten können.
  3. Für den Fall, dass Sie arbeitslos oder in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, nehmen Sie das Angebot der Vereinbarung einer Ruhenszeit an. Diese kostet nichts und im Anschluss besteht immer noch die Möglichkeit, eine Anwartschaft abzuschließen.
  4. Möchten Sie auch in Zukunft gesetzlich versichert sein, stellt sich die Situation natürlich einfach dar. In diesem Fall müssen Sie weder eine Anwartschaftsversicherung noch eine Ruhensvereinbarung abschließen. Überlegen Sie sich diesen Schritt aber gut. Möchten Sie später doch in die PKV zurück, müssen Sie einen neuen Aufnahmeantrag stellen.

Die Entscheidung im Einzelfall ist natürlich erheblich von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und dessen Bedingungen und Tarifen abhängig. So können gerade die Beiträge im Rahmen einer großen Anwartschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in diesem Punkt beraten wir Sie gern!