Von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln ist schwer

Nicht jeder, der in die PKV eingetreten ist, möchte dort sein Leben lang Mitglied bleiben. Unabhängig von Situationen, in denen Sie automatisch pflichtversichert werden, kann es sein, dass Sie aus freien Stücken zur GKV wechseln möchten, um niedrigere Beiträge zu zahlen. Das ist jedoch nicht immer ganz so einfach. In bestimmten Fällen ist ein Wechsel zurück in die GKV sogar gar nicht mehr möglich. Dieser Tatsache sollten Sie sich im Vorfeld bewusst sein.

  • Angestellte unter 55 Jahren: In diesem Fall ist das Gehalt die entscheidende Grenze. Liegt Ihr Jahreseinkommen (brutto) ein Jahr lang unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze, kehren Sie automatisch zur GKV zurück. Diese darf Sie auch – im Gegensatz zu einer privaten – nicht ablehnen. Verdienen Sie mehr und möchten dennoch zur GKV, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, zu versuchen, Ihr Gehalt zu reduzieren. Dazu können Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren oder diesen bitten, einen Teil des Gehalts in das folgende Jahr zu übertragen. Funktioniert beides nicht, lässt sich auch über Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge das Gehalt reduzieren. Sobald Sie wieder über die GKV versichert sind, dürfen Sie auch wieder mehr verdienen.
  • Selbstständige: Als Selbstständiger haben Sie es schwerer, einen Weg zurück in die GKV zu finden. Schließlich gibt es hier keine Pflichtgrenze. Allerdings können Sie in einen Job als Angestellter wechseln. Ist dieser Ihr Hauptjob und liegt Ihr Gehalt hier unter der Pflichtgrenze, kehren Sie ebenfalls automatisch zur GKV zurück. Ihren alten Job können Sie ohne Weiteres auch als Nebenjob weiterführen.
  • Personen über 55 Jahren: Ihnen ist Ihnen der Wechsel in die GKV bis auf wenige Ausnahmen versperrt. Das hat einen einfachen Grund: Die Krankenkassen möchten so vermeiden, dass Menschen im jungen Alter von den Vorteilen der privaten Versicherer profitieren und dann, wenn Sie höhere Kosten für ärztliche Behandlung benötigen, zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Eine Ausnahme davon besteht bei anerkannter Schwerbehinderung. In diesem Fall können Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei einer Krankenkasse stellen. Manche davon setzen allerdings Höchstgrenzen beim Alter für diesen Fall fest.
  • Studenten: Studenten entscheiden sich zu Beginn Ihres Studiums, wie Sie versichert sein möchten. An diese Entscheidung sind Sie für den Rest Ihres Studiums gebunden. Haben Sie sich für eine private Versicherung entschieden, bleiben Sie auch erst einmal privat versichert. Wechseln Sie nach dem Studium in ein Angestelltenverhältnis, ist ein Wechsel in die GKV problemlos möglich.

Sie sehen, je nach Ausgangslage ist eine Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse teils nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht möglich. Oft ist er aber auch gar nicht nötig und der vermeintliche Gewinn geringer als angenommen.

Überlegen Sie sich deshalb vorher gründlich, warum Sie wechseln möchten und ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt, die monatlich anfallenden Kosten zu reduzieren. So bietet sich oft die Option, innerhalb Ihrer Versicherung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln. Die Unternehmen sind sogar gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen solchen anzubieten.

In vielen Fällen müssen Sie dabei nicht einmal Leistungseinbußen hinnehmen. Gerade hier empfiehlt sich aber eine unabhängige Beratung. Nicht jede Versicherung zeigt sich in diesem Bereich gleich entgegenkommend, schließlich stehen dabei finanzielle Verluste für den Versicherer auf dem Spiel. Wenn Sie als Privatperson Auskunft über einen günstigeren Tarif verlangen, werden Sie teils gezielt verunsichert. Treten Sie mit uns in Kontakt! Wir helfen Ihnen gern!