Wie Sie eine Private Krankenversicherung kündigen

Möchten Sie Ihre PKV kündigen, gilt es zuerst zu beachten, ob Ihr Vertrag eine Mindestversicherungsfrist vorsieht. In vielen Fällen beträgt diese bis zu drei Jahre. Abgesehen davon können Sie den Vertrag entweder zu Beginn des Kalenderjahres oder zu Beginn des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Denken Sie daran, dass Sie eine Bestätigung der Aufnahme Ihrer neuen Versicherung benötigen, damit die Kündigung wirksam wird.

Abgesehen von einer ordentlichen Kündigung ist in bestimmten Fällen auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Das trifft in diesen Fällen zu:

  • Ihr Bruttogehalt unterschreitet die gesetzlich definierte Pflichtgrenze. Dabei handelt es sich wohl um den häufigsten Grund für eine außerordentliche Kündigung. Geschieht dies, so werden Sie versicherungspflichtig und wechseln automatisch in die GKV. In diesem Fall müssen Sie rückwirkend kündigen, und zwar bis spätestens zwei Monate nachdem die gesetzliche Versicherung in Kraft getreten ist. Auch müssen Sie die Versicherungspflicht bei ihrer alten Versicherung nachweisen. Unter Umständen fallen in diesem Fall doppelte Beiträge an.
  • Dasselbe gilt beim Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung
  • Haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge, dürfen Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Diese Kostenerstattung im Krankheitsfall betrifft bestimmte Gruppen von Beamten wie Polizeivollzugsbeamte und Zivildienstleistende.
  • Ein anderer prominenter Grund für eine Kündigung ist eine Erhöhung der Beiträge oder eine Änderung der Leistungen durch Ihren Versicherer. In diesem Fall nimmt der Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung über die Erhöhung oder Leistungsänderung eine wichtige Rolle ein. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie zwei Monate Zeit, zu kündigen.

Beachten Sie: Auch in einem solchen Fall müssen Sie innerhalb dieser Frist die Aufnahme durch eine neue Versicherung bei Ihrem alten Anbieter nachweisen, damit die Kündigung wirksam wird. Sie tritt rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Änderung in Kraft.

Egal ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt, Sie als Versicherter sind für einen lückenlosen Versicherungsschutz verantwortlich. Halten Sie sich deshalb genau an die geltenden Fristen und lassen Sie sich am besten zu einer Kündigung und einem Wechsel des Anbieters beraten. So ist ein nahtloser Übergang gewährleistet und Sie müssen keine Nachteile in Kauf nehmen. Überlegen Sie sich außerdem, ob Sie wirklich komplett kündigen oder wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Ihre alte Versicherung einsteigen möchten. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!