Auch pausieren können Sie in einer Privatversicherung

Es kann immer einmal geschehen, dass Sie durch ein gesunkenes Einkommen gezwungen sind, in die GKV zurückzukehren. In diesem Fall müssen Sie aber nicht komplett kündigen. Planen Sie, später zurückzukehren, können Sie Ihre private Versicherung mit einer Anwartschaft oder der Vereinbarung einer Ruhenszeit ruhen lassen. So müssen Sie später nicht erneut Ihre Gesundheit prüfen lassen und Ihr neues Alter wird bei einer Rückkehr in die private Krankenversicherung ebenfalls nicht berücksichtigt. Im ersten Fall zahlen Sie einen Teil Ihrer Beiträge weiter. Wenn Sie sich nicht für eine große, sondern eine kleine Anwartschaft entscheiden, ist dieser Teil sogar sehr gering. Dafür wird Ihr gestiegenes Alter bei einem Wiedereintritt angerechnet.

Eine Ruhenszeit ist dagegen kostenlos. Sie wird vor allem für den Fall angeboten, dass Sie arbeitslos oder in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Die Länge einer solchen Auszeit ist jedoch begrenzt. Mehr als 3 Jahre werden meist nicht gewährt, in manchen Fällen sind es auch nur sechs Monate. Wird die Zeit überschritten, können Versicherte immer noch eine Anwartschaft abschließen.

Behalten Sie diese Optionen im Kopf, denn andernfalls kann Ihr Tarif deutlich teurer sein, wenn Sie nach einer Pause wieder in die PKV eintreten möchten. Sind Sie in der Zwischenzeit schwer erkrankt, besteht sogar das Risiko einer Ablehnung. Mit einer Anwartschaft oder einer Ruhenszeit sind Sie in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite. Nur wenn Sie ohnehin nicht in die private Versicherung zurückkehren möchten, können Sie auch darauf auch verzichten.

Das Einkommen gezielt zu senken, zum Beispiel durch Teilzeit, kann auch eine Methode sein, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn Sie das möchten.