Privatversicherung – das Modell im Überblick

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend von der GKV. Das betrifft mehrere Ebenen:

  1. Nicht jeder kann in die PKV. Die Voraussetzungen, die Sie dafür erfüllen müssen, unterscheiden sich danach, ob Sie Angestellter oder Freiberufler bzw. Selbstständiger sind. Im ersten Fall muss Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten. Aber auch dann haben Sie keine Garantie dafür, dass Sie von der Versicherung Ihrer Wahl genommen werden.
  2. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, darf in der Regel von einer Krankenkasse nicht abgelehnt werden. Private Versicherer können sich Ihre Kunden bis auf wenige Ausnahmen selbst aussuchen. Das bedeutet, Sie stellen einen Antrag. Im Rahmen dieses Antrags wird eine Gesundheitsprüfung von Ihnen verlangt. Diese ist in vielen Fällen von zentraler Bedeutung dafür, ob Sie von der Versicherung aufgenommen werden oder nicht. Denn wenn Sie in der Vergangenheit wegen einer chronischen Krankheit in Behandlung waren, kann es sein, dass das damit verbundene finanzielle Risiko von der Versicherung als zu hoch eingestuft wird. Nicht immer führt das zu einem negativen Bescheid. Es kann auch sein, dass ein Aufschlag oder der Ausschluss einer Leistung möglich ist.
  3. Die Tarife berechnen sich nach anderen Faktoren. Das ist oft ein wichtiger Grund für die Attraktivität der PKV. Auch dabei kommt es aber auf die persönlichen Voraussetzungen an. Die Beiträge in der GKV werden strikt nach Einkommen berechnet. Das bedeutet wer mehr verdient, bezahlt auch mehr. Zwar gibt es eine Höchstgrenze, über die die Prämie nicht steigen kann, aber gut Versicherte mit einem hohen Verdienst zahlen dennoch oft recht hohe Beiträge in der gesetzlichen Versicherung. In der PKV werden andere Kriterien zugrunde gelegt. Hier sind das Alter und Ihre Gesundheit wichtige Faktoren für die Höhe der Beiträge. Außerdem spielt es eine große Rolle, für welchen Tarif Sie sich entscheiden. In einer privaten Versicherung haben Sie viele Freiheiten in der Wahl der Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten. So können Sie auch durch den Verzicht auf Leistungen Kosten sparen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Eigenbehalt zu vereinbaren und so für einen Teil der anfallenden Kosten selbst aufzukommen.
  4. Die Abrechnung gestaltet sich anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das heißt, gehen Sie zum Arzt, rechnet dieser die Kosten für die Behandlung danach direkt mit der Krankenkasse ab. Sie müssen nichts weiter tun, als Ihre Versichertenkarte vorzulegen. Wie hoch die Rechnung ist, erfahren Sie in der Regel auch nicht. In der privaten Versicherung gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung von Ihrem Arzt und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Diese prüft die Rechnung und erstattet Ihnen, je nach Tarif, die Kosten oder einen Teil davon. Ob Versicherte dabei in Vorkasse treten müssen, hängt auch davon ab, wie schnell sie die Rechnung einreichen. Medikamente müssen Sie in der Regel aber aus eigener Tasche bezahlen.

Die Freiheiten in der PKV fallen deutlich größer aus als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft sowohl die Kunden als auch die Anbieter. Ihnen stehen viele Optionen zur Verfügung, Sie sollten aber vorsichtig damit umgehen. Denn eine rasche Entscheidung ist oft nicht die beste.

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